Ansprüche aus dem Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer für Fahrräder verjähren nach drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Meldet die versicherte Person einen Anspruch an, ist die Verjährung bis zum Zugang der Entscheidung in Textform gehemmt.
Die Ansprüche aus dem Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer verjähren nach Ablauf von drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Hat die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung gehemmt. Die Hemmung gilt von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Wer Ansprüche aus dem Fahrrad-Schutzbrief geltend machen möchte, hat dafür drei Jahre Zeit. Wie diese Frist genau berechnet wird, ergibt sich aus den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Meldet die versicherte Person einen Anspruch an, läuft die Verjährungsfrist vorübergehend nicht weiter – sie ist gehemmt, bis die Entscheidung des Versicherers in Textform vorliegt.
Häufige Fragen
Nach welcher Zeit verjähren die Ansprüche aus dem Fahrrad-Schutzbrief?
Die Ansprüche verjähren nach Ablauf von drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Wenn die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer anmeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung an gehemmt, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
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