Wer beim Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer eine Anzeige oder Erklärung an ROLAND richten möchte, sendet diese an die Hauptverwaltung oder die im Versicherungsschein genannte zuständige Geschäftsstelle; für Schadenfälle steht ein telefonischer 24-Stunden-Service bereit. Hat die versicherte Person eine Anschriften- oder Namensänderung nicht mitgeteilt, gilt ein eingeschriebener Brief an die letzte bekannte Anschrift drei Tage nach Absendung als zugegangen.
Alle für ROLAND bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung oder an die Geschäftsstelle gerichtet werden, die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnet ist. Für die Meldung von Schadenfällen steht der versicherten Person der telefonische 24-Stunden-Service zur Verfügung.
Hat die versicherte Person ROLAND eine Änderung ihrer Anschrift oder eine Namensänderung nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die ihr gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.
Was bedeutet das konkret?
Anzeigen und Erklärungen für den Versicherer sollen an die Hauptverwaltung oder die im Versicherungsschein genannte zuständige Geschäftsstelle gehen. Schäden können über einen telefonischen 24-Stunden-Service gemeldet werden. Wer eine geänderte Anschrift oder einen neuen Namen nicht mitteilt, muss damit rechnen, dass ein eingeschriebener Brief an die zuletzt bekannte Adresse ausreicht und drei Tage nach dem Absenden als zugegangen gilt.
Häufige Fragen
Wohin soll ich meine Erklärungen und Anzeigen schicken?
An die Hauptverwaltung oder an die Geschäftsstelle, die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnet ist.
Wie kann ich einen Schadenfall melden?
Für die Meldung von Schadenfällen steht der versicherten Person ein telefonischer 24-Stunden-Service zur Verfügung.
Was passiert, wenn ich eine Adress- oder Namensänderung nicht mitteile?
Dann genügt für eine Willenserklärung die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent 2026