Beim Ammerländer Fahrrad-Schutzbrief ist klar definiert, was als Panne, Pannenhilfe, Unfall, Reise, Leistungsort und Wohnort gilt. Eine Panne liegt etwa vor, wenn Fahrtantritt oder Weiterfahrt wegen einer Störung nicht mehr möglich sind oder das elektrische Antriebssystem ausfällt – ein entladener Akku oder fehlender Reifendruck zählen dagegen nicht dazu. So wird nachvollziehbar, welche Ereignisse eine Leistung auslösen können.
Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes. Sie muss mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreichbar sein.
Panne ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am versicherten Fahrrad. Diese Störung führt dazu, dass der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Als Panne gilt auch der Ausfall des elektrisch unterstützenden Antriebssystems bei einem entsprechend ausgestatteten Fahrrad.
Keine Pannen sind:
- entladene oder entwendete Akkus oder
- fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann oder
- ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von außen eintretender Umstände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird.
Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden.
Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt und infolge dessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz.
Wohnort ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt klärt zentrale Begriffe des Schutzbriefs. Eine Panne liegt vor, wenn eine Störung am Fahrrad die Fahrt verhindert oder das elektrische Antriebssystem ausfällt – nicht jedoch bei leerem Akku, mit der Luftpumpe behebbarem Reifendruck oder einem verkehrswidrigen Zustand des Fahrrades. Außerdem wird beschrieben, was Leistungsort, Pannenhilfe, Unfall, Reise und Wohnort bedeuten.
Häufige Fragen
Gilt ein leerer Akku als Panne?
Nein. Entladene oder entwendete Akkus zählen ausdrücklich nicht als Panne.
Zählt ein platter Reifen als versicherte Panne?
Fehlender Reifendruck gilt nicht als Panne, wenn er durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann.
Was gilt als Unfall beim Fahrrad?
Ein Unfall ist jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, sodass es nicht mehr fahrbereit ist.
Was bedeutet Wohnort im Sinne dieser Bedingungen?
Der Wohnort ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent 2026