Beim Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer Versicherung VVaG endet der Versicherungsschutz für die versicherte Person zu dem Abmeldedatum bei ROLAND, das die Ammerländer schriftlich mitteilt – wobei ROLAND selbst die versicherte Person darüber nicht informiert. Ebenso endet der Schutz, wenn der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der Ammerländer beendet wird, und zwar zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Für die versicherte Person endet der Versicherungsschutz mit dem Abmeldedatum bei ROLAND, das die Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich mitteilt.
ROLAND teilt der versicherten Person dies nicht mit.
Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der Ammerländer Versicherung VVaG beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person. Dies geschieht zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz für eine versicherte Person läuft bis zu dem Zeitpunkt, den die Ammerländer als Abmeldedatum bei ROLAND schriftlich mitteilt. Eine gesonderte Information hierüber durch ROLAND an die versicherte Person erfolgt nicht. Endet zudem der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der Ammerländer, so endet damit auch der Versicherungsschutz – zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Häufige Fragen
Wann endet der Versicherungsschutz für die versicherte Person?
Der Versicherungsschutz endet mit dem Abmeldedatum bei ROLAND, das die Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich mitteilt.
Werde ich von ROLAND über das Ende meines Schutzes informiert?
Nein. ROLAND teilt der versicherten Person das Ende des Versicherungsschutzes nicht mit.
Was passiert, wenn der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der Ammerländer beendet wird?
Dann endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person, und zwar zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
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