Beim Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer Versicherung VVaG beginnt der Versicherungsschutz für die versicherte Person zu dem Anmeldedatum bei ROLAND, das die Ammerländer schriftlich mitteilt. Eine gesonderte Annahmeerklärung oder Versicherungsbestätigung stellt ROLAND dabei nicht aus.
Für die versicherte Person beginnt der Versicherungsschutz mit dem Anmeldedatum bei ROLAND. Dieses Anmeldedatum wird von der Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich mitgeteilt.
ROLAND stellt der versicherten Person keine Annahmeerklärung und/oder Versicherungsbestätigung aus.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die versicherte Person bei ROLAND angemeldet ist. Dieses Datum wird von der Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich bekannt gegeben. Eine zusätzliche Bestätigung oder Annahmeerklärung durch ROLAND gibt es dabei nicht.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz für die versicherte Person?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Anmeldedatum bei ROLAND, das die Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich mitteilt.
Bekomme ich von ROLAND eine Bestätigung meiner Versicherung?
Nein, ROLAND stellt der versicherten Person weder eine Annahmeerklärung noch eine Versicherungsbestätigung aus.
Woher erfahre ich das maßgebliche Anmeldedatum?
Das Anmeldedatum bei ROLAND wird von der Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich mitgeteilt.
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