Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer entfällt die Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt oder den Versicherer nach einem Schaden arglistig über Grund oder Höhe der Entschädigung täuscht. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes oder wegen Betruges beziehungsweise Betrugsversuches gilt dabei als Nachweis.
Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, gelten die genannten Voraussetzungen als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer den Versicherungsfall absichtlich herbeiführt, bekommt keine Entschädigung. Dasselbe gilt, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer nach einem Schaden bewusst über wichtige Tatsachen zum Grund oder zur Höhe der Zahlung täuscht oder dies versucht. Liegt zu diesen Fällen ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes, Betruges oder Betrugsversuches vor, gilt der Sachverhalt als bewiesen.
Häufige Fragen
Zahlt der Versicherer, wenn der Schaden absichtlich verursacht wurde?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was passiert bei einer Täuschung über die Schadenhöhe?
Täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, oder versucht er dies, entfällt die Entschädigungspflicht.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes gilt als Beweis für die vorsätzliche Schadenherbeiführung. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuches gilt als Beweis für die arglistige Täuschung.
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