Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer beginnt der Versicherungsschutz grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist – vorausgesetzt, die erste oder einmalige Prämie wird rechtzeitig gezahlt. Wer nicht unverzüglich zahlt, für den startet der Schutz erst mit der tatsächlichen Zahlung, und bei ausbleibender Zahlung kann der Versicherer sogar vom Vertrag zurücktreten.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Vorbehalten bleiben die nachstehenden Regelungen zur Fälligkeit und zum Rücktrittsrecht.
Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Bei Vereinbarung der Prämienzahlung in Raten gilt die erste Rate als erste Prämie.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz startet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig gezahlt wird. Diese Prämie ist unverzüglich nach dem Versicherungsbeginn – oder, falls der Beginn vor dem Vertragsschluss liegt, unverzüglich nach Vertragsschluss – fällig. Wird nicht rechtzeitig gezahlt, beginnt der Schutz erst mit der tatsächlichen Zahlung, und der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, allerdings unter dem Vorbehalt der Regelungen zur Fälligkeit und zum Rücktrittsrecht.
Wann muss ich die erste Prämie zahlen?
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der Beginn vor dem Vertragsschluss, ist unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von Vereinbarungen ab, ist die Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht rechtzeitig zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Zudem kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Kann der Versicherer trotz Zahlungsverzug am Vertrag festgehalten werden?
Ja. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent 2026