Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer bleibt der Schutz auch dann bestehen, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde: Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, sofern der Schaden nicht durch eine Obliegenheitsverletzung entstanden ist.
Wird der Schaden durch etwas anderes als durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt, verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde, darf der Versicherer die Leistung normalerweise kürzen. Auf diesen Einwand verzichtet er hier jedoch. Voraussetzung dafür ist, dass der Schaden nicht durch eine Verletzung einer Obliegenheit entstanden ist.
Häufige Fragen
Wird bei grober Fahrlässigkeit die Leistung gekürzt?
Nein, der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, sofern der Schaden nicht durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt wurde.
Wann gilt der Verzicht auf die Anrechnung grober Fahrlässigkeit nicht?
Der Verzicht gilt nicht, wenn der Schaden durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt wurde.
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