Bei der Ammerländer Fahrradversicherung ersetzt der Versicherer Zubehör und Gepäck zum Neuwert, wobei je versicherter Sache bis zu 500 Euro und pro Versicherungsfall insgesamt höchstens 2.000 Euro geleistet werden. So ist geklärt, wie viel für Fahrradzubehör und gepäck maximal erstattet wird.
Die Entschädigungsleistung für Zubehör und Gepäck ist je versicherter Sache auf 500,- EURO begrenzt.
Die Maximalentschädigung pro Versicherungsfall beträgt für diese Sachen höchstens 2.000,- EURO.
Versichert ist der Neuwert.
Was bedeutet das konkret?
Für Zubehör und Gepäck leistet der Versicherer je einzelner versicherter Sache bis zu 500 Euro. Insgesamt zahlt er für solche Sachen pro Versicherungsfall höchstens 2.000 Euro. Als Wert wird dabei der Neuwert zugrunde gelegt.
Häufige Fragen
Wie viel wird für einzelnes Zubehör oder Gepäck erstattet?
Je versicherter Sache ist die Entschädigungsleistung auf 500,- EURO begrenzt.
Gibt es eine Obergrenze pro Versicherungsfall?
Ja, die Maximalentschädigung für Zubehör und Gepäck beträgt pro Versicherungsfall höchstens 2.000,- EURO.
Wird der Neuwert oder der Zeitwert ersetzt?
Versichert ist der Neuwert.
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