Wird bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Fahrradzubehör und gepäck während der Nutzung des versicherten Rades beschädigt oder zerstört, zahlt der Versicherer bei Straftaten Dritter, einem Unfall mit dem Rad, einem Unfall des Transportmittels sowie bei Feuer. Helme und Kleidung sind während der Fahrt geschützt, Schlösser auch beim Verschließen des abgestellten Rades. Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegenlassen oder Verlieren sowie Schäden während längerer Nutzungspausen wie dem Abstellen über Nacht.
Wird während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades Fahrradzubehör und -gepäck beschädigt oder zerstört, leistet der Versicherer eine Entschädigung, sofern Zubehör und Gepäck auf dem versicherten Fahrrad transportiert wurden oder daran angebracht waren. Voraussetzung ist, dass die Beschädigung oder Zerstörung durch eine der folgenden Ursachen eingetreten ist:
- die Straftat eines Dritten;
- einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad;
- einen Unfall des Transportmittels (gilt nicht für aufgegebenes Fahrradzubehör und -gepäck);
- Feuer.
Darüber hinaus werden Helme und Kleidung auch dann erstattet, wenn sie während der Nutzung des versicherten Rades beschädigt oder zerstört werden.
Kommen Fahrradzubehör und -gepäck während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades durch die Straftat eines Dritten abhanden, leistet der Versicherer hierfür eine Entschädigung. Darüber hinaus werden Schlösser auch dann erstattet, wenn sie nach Gebrauch des Rades zu dessen Verschluss genutzt werden.
Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.
Zusätzlich nicht versichert sind Schäden, die während einer nicht vorübergehenden Unterbrechung des Gebrauchs des versicherten Fahrrades eintreten. Dies gilt zum Beispiel für das Abstellen des Fahrrades über Nacht, wenn eine Wiederaufnahme des Gebrauchs erst am nächsten Tag vorgesehen ist.
Was bedeutet das konkret?
Für Zubehör und Gepäck, das am Fahrrad angebracht war oder darauf transportiert wurde, gibt es Ersatz, wenn es während der Nutzung durch eine Straftat, einen Unfall mit dem Rad, einen Unfall des Transportmittels oder Feuer beschädigt oder zerstört wird. Helme und Kleidung sind zusätzlich auch bei Beschädigung während der Fahrt abgesichert, Schlösser auch beim Abschließen des Rades. Kein Schutz besteht, wenn Sachen vergessen, liegen gelassen oder verloren werden oder während einer längeren Nutzungspause – etwa über Nacht – Schaden nehmen.
Häufige Fragen
Wann wird beschädigtes Fahrradzubehör ersetzt?
Wenn es während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades durch eine Straftat eines Dritten, einen Unfall mit dem Rad, einen Unfall des Transportmittels oder durch Feuer beschädigt oder zerstört wird und auf dem Rad transportiert wurde oder daran angebracht war.
Sind Helm und Kleidung mitversichert?
Ja, Helme und Kleidung werden auch dann erstattet, wenn sie während der Nutzung des versicherten Rades beschädigt oder zerstört werden.
Ist mein Fahrradschloss abgesichert?
Schlösser werden auch dann erstattet, wenn sie nach Gebrauch des Rades zu dessen Verschluss genutzt werden.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren sowie Schäden während einer nicht vorübergehenden Unterbrechung des Gebrauchs, etwa beim Abstellen über Nacht, wenn das Rad erst am nächsten Tag wieder genutzt werden soll.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent 2026