Die Ammerländer versichert in der Fahrrad-Vollkaskoversicherung das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor – also auch ein Pedelec mit einer Motornennleistung bis 250 Watt – samt fest verbundener Teile wie Ersatzakku, Ladegerät, Kabel und einem fest verbauten GPS-Tracker, bis zu einem Händlerverkaufspreis von 15.000 Euro. Nicht abgesichert sind unter anderem versicherungs- oder führerscheinpflichtige, gewerblich genutzte, vermietete, vollverkleidete oder als Eigenbau zusammengebaute Räder sowie Carbon-Fahrräder.
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor (elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec mit einer maximalen Motornennleistung bis 250 Watt). Dazu gehören die fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile (auch Ersatzakku, Ladegerät und Kabel) mit einem Händlerverkaufspreis bis insgesamt maximal 15.000 EURO. Zusätzlich gilt – falls vorhanden – ein fest verbauter GPS-Tracker als versichert.
Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt nicht als Fahrradteil im Sinne dieser Regelung.
Nicht versichert sind:
- Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht;
- Fahrräder, welche gewerblich genutzt werden, z. B. Kurier- oder Auslieferungsdienste;
- Fahrräder, welche vom Eigentümer oder Versicherungsnehmer vermietet werden;
- Fahrräder, welche vollverkleidet sind;
- Fahrräder, welche nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut wurden, sogenannte Eigenbauten;
- Fahrräder, die von Privatpersonen ohne Händlerrechnung und ohne Privatkaufvertrag erworben wurden;
- Fahrräder, für die kein Händlerkaufbeleg vorliegt;
- Fahrräder, welche die technische Möglichkeit einer Umschaltung zum S-Pedelec haben (Hybride Pedelecs);
- Dirt-Bikes;
- Carbon-Fahrräder;
- Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt wurden.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad oder Pedelec bis zu einem Händlerverkaufspreis von insgesamt 15.000 Euro, einschließlich der fest verbauten Teile wie Ersatzakku, Ladegerät, Kabel und eines fest verbauten GPS-Trackers. Beim Pedelec darf der Motor höchstens 250 Watt Nennleistung haben. Lose angebrachtes Zubehör zählt nicht zu den versicherten Fahrradteilen. Bestimmte Räder – etwa gewerblich genutzte, vermietete, vollverkleidete, selbst gebaute oder Carbon-Fahrräder – sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Wert ist mein Fahrrad abgesichert?
Versichert ist das Fahrrad einschließlich der fest verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile mit einem Händlerverkaufspreis bis insgesamt maximal 15.000 Euro.
Sind Ersatzakku, Ladegerät und ein GPS-Tracker mitversichert?
Ersatzakku, Ladegerät und Kabel gehören zu den fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen und sind mitversichert. Ein fest verbauter GPS-Tracker gilt zusätzlich als versichert, falls vorhanden.
Welche Fahrräder sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind unter anderem versicherungs- oder führerscheinpflichtige Räder, gewerblich genutzte Räder, vermietete Räder, vollverkleidete Räder, Eigenbauten ohne Fachbetrieb-Zusammenbau, Räder ohne Händlerkaufbeleg, Hybride Pedelecs mit Umschaltmöglichkeit zum S-Pedelec, Dirt-Bikes und Carbon-Fahrräder.
Zählt lose angebautes Zubehör als versichertes Fahrradteil?
Nein, lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt nicht als Fahrradteil im Sinne dieser Regelung.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent 2026