Beim Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer entsteht ein Versicherungsfall erst dann, wenn die Voraussetzungen für Beistandsleistungen erfüllt sind und eine versicherte Person die Hilfe tatsächlich über das Notfall-Telefon anfordert. Versichert ist jeder berechtigte Nutzer eines Fahrrads, das über eine der genannten Fahrrad-Vollkaskoversicherungen abgesichert und in den Gruppenvertrag einbezogen ist – einschließlich mitgeführter Fahrrad-Anhänger, sofern keine überwiegend gewerbliche Nutzung vorliegt.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
- die Voraussetzungen für die Erhebung des Anspruchs auf Beistandsleistungen des Versicherers gegeben sind und
- der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person oder eine von ihr beauftragte Person beim Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht wird.
Werden Ansprüche auf die Übernahme von Kosten für Beistandsleistungen geltend gemacht, ohne dass der Versicherer vor Beauftragung dieser Leistungen informiert wurde, so bestimmt sich der Umfang der versicherten Leistung nach den hierfür gesondert definierten Leistungsgrenzen.
Versicherte Person ist jeder berechtigte Nutzer eines Fahrrades, das bei der Ammerländer Versicherung VVaG mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Exclusiv, der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Excellent oder der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Excellent Plus versichert ist und das durch die Ammerländer Versicherung VVaG in den Gruppenvertrag einbezogen wurde.
Versichertes Fahrrad ist jedes Fahrrad, für das bei der Ammerländer Versicherungsschutz im Rahmen der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Exclusiv, der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Excellent oder der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Excellent Plus besteht. Voraussetzung ist, dass das Fahrrad weder überwiegend gewerblich genutzt wird noch versicherungs- oder zulassungspflichtig ist.
Ebenfalls versichert sind mitgeführte Fahrrad-Anhänger, sofern diese nicht überwiegend gewerblich genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsfall greift nur, wenn die Voraussetzungen für Beistandsleistungen erfüllt sind und die Hilfe tatsächlich über das Notfall-Telefon angefordert wird. Wird der Versicherer vor der Beauftragung nicht informiert, gelten für die Kostenübernahme gesondert festgelegte Leistungsgrenzen. Versichert sind berechtigte Nutzer und Fahrräder, die über eine der genannten Fahrrad-Vollkaskoversicherungen abgesichert und in den Gruppenvertrag einbezogen sind, ebenso mitgeführte Fahrrad-Anhänger – jeweils nur bei nicht überwiegend gewerblicher Nutzung.
Häufige Fragen
Wann liegt beim Fahrrad-Schutzbrief ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Beistandsleistungen erfüllt sind und dieser Anspruch durch eine versicherte Person oder eine von ihr beauftragte Person beim Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht wird.
Was passiert, wenn ich Beistandsleistungen beauftrage, ohne den Versicherer vorher zu informieren?
Wird der Versicherer vor Beauftragung der Leistungen nicht informiert, richtet sich der Umfang der versicherten Leistung nach den hierfür gesondert definierten Leistungsgrenzen.
Wer gilt als versicherte Person?
Versicherte Person ist jeder berechtigte Nutzer eines Fahrrades, das bei der Ammerländer mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Exclusiv, Excellent oder Excellent Plus versichert und in den Gruppenvertrag einbezogen wurde.
Sind auch Fahrrad-Anhänger mitversichert?
Ja, mitgeführte Fahrrad-Anhänger sind ebenfalls versichert, sofern sie nicht überwiegend gewerblich genutzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent 2026