Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer bleiben bestimmte Schäden grundsätzlich außen vor: Wer einen Schaden vorsätzlich herbeiführt, erhält keine Leistung, ebenso wenig bei Akku-Schäden durch unsachgemäßes Aufladen, bei Serienschäden und Rückrufaktionen des Herstellers sowie bei Kosten für Wartung und Inspektionen.
Nicht versichert sind:
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat;
- Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung;
- Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers;
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dazu zählen absichtlich verursachte Schäden sowie Akku-Schäden, die durch unsachgemäßes Aufladen entstehen. Ebenfalls nicht abgedeckt sind Serienschäden, Rückrufaktionen des Herstellers sowie Kosten für Wartung und Inspektion.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich einen Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat, sind nicht versichert.
Ist ein Akku-Schaden durch falsches Laden abgedeckt?
Nein. Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Werden Kosten für Wartung oder Inspektion übernommen?
Nein. Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen sind nicht versichert.
Sind Serienschäden oder Herstellerrückrufe mitversichert?
Nein. Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent 2026