Wenn ein versichertes Fahrrad durch Panne oder Unfall nicht mehr fahrbereit ist, greift beim Ammerländer Fahrrad-Schutzbrief eine Vielzahl von Mobilitätsleistungen: ROLAND organisiert unter anderem Pannenhilfe, Abschleppen bis 150 EURO bei Selbstbeauftragung, Bergung bis 2.000 EURO, ein Ersatzfahrrad für bis zu 14 Tage mit maximal 50 EURO je Tag, Weiter- und Rückfahrt bis 500 EURO, Übernachtungskosten bis 80 EURO je Nacht, Notfall-Bargeld bis 1.500 EURO sowie psychologische und rechtliche Erstberatung nach einem Verkehrsunfall.
Nach einem Schadenfall unterstützt ROLAND die versicherte Person mit aktiver Hilfe und übernimmt die folgenden Leistungen, um die versicherte Person schnellstmöglich wieder mobil zu machen.
Die Leistungen sind versichert, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt:
- Das versicherte Fahrrad ist infolge einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr fahrbereit.
- Die versicherte Person wird durch einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad verletzt.
- Die versicherte Person erkrankt während einer Reise mit dem Fahrrad schwerwiegend.
24-Stunden Service
Bereits ab dem Wohnort der versicherten Person erbringt ROLAND folgende Leistungen: ROLAND unterstützt die versicherte Person auch bei technischen Problemen mit dem Fahrrad. Bei Anruf der 24-Stunden Hotline informiert ROLAND über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt.
Pannenhilfe
Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach der Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgt ROLAND für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten. Kosten für Ersatzteile übernimmt ROLAND nicht.
Organisiert sich die versicherte Person diese Hilfeleistung selbst, übernimmt ROLAND Kosten bis 50 EURO.
Abschleppen
Die folgenden Leistungen gelten ab einer Entfernung von 3 km vom Wohnort.
Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgt ROLAND für das Abschleppen des Fahrrades einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrrad-Werkstatt und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrrad-Werkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnsitz.
Ist ein von der versicherten Person gewünschter Zielort näher gelegen oder in gleicher Entfernung erreichbar, kann der Abtransport nach einvernehmlicher Abstimmung mit der versicherten Person anstelle des Abschleppens zur Fahrrad-Werkstatt bzw. zum Wohnsitz auch dorthin erfolgen.
Beauftragt die versicherte Person direkt ein Unternehmen, das das Abschleppen selbst leistet, übernimmt ROLAND die Kosten für die Hilfsleistung bis zu einem Höchstbetrag von 150 EURO. Zusätzlich übernimmt ROLAND die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 EURO, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist.
Nimmt die versicherte Person die Abschlepp- und Transportleistung bei einem Dritten in Anspruch, insbesondere bei einem Automobilclub (z. B. im Rahmen von Clubleistungen) oder bei einem Fahrzeug-Hersteller (z. B. im Rahmen einer Mobilitätsgarantie), übernimmt ROLAND keine Kosten.
Bergung
Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen, sorgt ROLAND für seine Bergung und/oder den Abtransport einschließlich Gepäck und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 EURO.
Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernimmt ROLAND die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Leistungen nach Diebstahl
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen erbringt ROLAND auch, wenn der versicherten Person auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und dieser Diebstahl polizeilich gemeldet wurde.
PickUp durch Familie und Freunde
Nach Meldung eines Schadenfalls kann sich die versicherte Person – nach Abstimmung mit ROLAND – selbst und das Fahrrad von nahestehenden Personen abholen lassen. Für diesen Transport erstattet ROLAND einen pauschalen Ausgleich von 50 EURO, wenn die versicherte Person ROLAND die Reparatur des Fahrrads nachweisen kann. Reparaturkosten übernimmt ROLAND nicht.
Nimmt die versicherte Person die Leistungen Pannenhilfe, Abschleppen oder die Leistung Weiter-/Rückfahrt in Anspruch, übernimmt ROLAND keine Kosten für PickUp durch Familie und Freunde.
Weiter- oder Rückfahrt
ROLAND organisiert die Weiterfahrt zum ständigen Wohnsitz im Inland oder zum Zielort, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, wahlweise durch ÖPNV, Sharing-Anbieter oder Taxi. Dies gilt auch für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz sowie für die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrads.
ROLAND übernimmt dabei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 EURO für:
- die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
- die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
- die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll.
Nimmt die versicherte Person die Leistung PickUp durch Familie und Freunde oder die Leistung Ersatzfahrrad in Anspruch, übernimmt ROLAND keine Kosten für Weiter- oder Rückfahrt.
Ersatzfahrrad
ROLAND vermittelt der versicherten Person ein Ersatzfahrrad und übernimmt die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. ROLAND zahlt dabei für längstens 14 (vierzehn) Tage maximal 50 EURO je Tag.
Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt oder die Leistung Mobilitätsbudget in Anspruch, übernimmt ROLAND keine Ersatzfahrradkosten.
Mobilitätsbudget
Sofern die versicherte Person ROLAND einen Schadenfall meldet, jedoch die Leistungen Weiter- und Rückfahrt nicht in Anspruch nehmen möchte, stellt ROLAND ein Mobilitätsbudget in Höhe von 50 EURO für Fahrten mit ÖPNV, Taxi usw. zur freien Verfügung.
Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt oder die Leistung Ersatzfahrrad in Anspruch, stellt ROLAND der versicherten Person kein Mobilitätsbudget zur Verfügung.
Übernachtungskosten
ROLAND reserviert auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Hotel und übernimmt die Übernachtungskosten für höchstens fünf Nächte bis zu dem Tag, an dem das versicherte Fahrrad wiederhergestellt wurde. ROLAND erstattet bis zu 80 EURO je Übernachtung.
Nimmt die versicherte Person die Leistung Weiter- und Rückfahrt in Anspruch, übernimmt ROLAND die Übernachtungskosten nur für eine Nacht.
Fahrrad-Rücktransport
Kann das versicherte Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der am Schadentag in Deutschland für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden muss, sorgt ROLAND für den Transport des versicherten Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. ROLAND übernimmt die dadurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz im Inland der versicherten Person.
Diese Leistung erbringt ROLAND auch, wenn das versicherte Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufgefunden wird oder wenn die versicherte Person aufgrund einer unfallbedingten Verletzung oder wegen einer schweren Erkrankung nicht in der Lage ist, das Fahrrad zum Zielort zu fahren.
Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum versicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder ähnliches) gehörender Akku beschädigt ist oder so beschädigt sein könnte, dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leistet ROLAND nur für den Rücktransport des Fahrrades ohne Akku.
Fahrrad-Verschrottung
Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet werden, übernimmt ROLAND die Erledigung und die Kosten hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort zum Einstellort. Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an die versicherte Person ausbezahlt.
Gepäck lässt ROLAND zum Wohnsitz transportieren, wenn ein Transport zusammen mit dem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des Transportes übernimmt ROLAND bis zum Wert der Bahnfracht.
Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
Notfall-Bargeld
Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt ROLAND den Kontakt zur Hausbank der versicherten Person her und vermittelt eine schnelle Auszahlung von Bargeld am Reiseort der versicherten Person.
Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellt ROLAND der versicherten Person ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 EURO je Schadenfall zur Verfügung und trägt die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 EURO.
Psychologische Ersthilfe nach einem Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall stellt ROLAND den Kontakt zu einem Psychologen mit Online-Sprechstunde her und übernimmt die dabei anfallenden Kosten für eine Ersthilfe-Beratung.
Telefonische rechtliche Erstberatung
ROLAND vermittelt der versicherten Person nach einem Verkehrsunfall mit dem versicherten Fahrrad eine telefonische Rechtsberatung. Diese dient einem ersten telefonischen Rat oder einer ersten telefonischen Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in Rechtsangelegenheiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen. Es muss deutsches Recht anwendbar sein. Außerdem darf diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängen.
Was bedeutet das konkret?
Wird das versicherte Fahrrad durch Panne oder Unfall fahruntüchtig, kommt die versicherte Person bei Verletzung zu Schaden oder erkrankt sie auf einer Fahrradreise schwer, hilft ROLAND aktiv weiter, damit sie schnell wieder mobil ist. Dazu gehören unter anderem Information über Werkstätten, Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung, Ersatzfahrrad, Weiter- und Rückfahrt, Übernachtung, Rücktransport, Notfall-Bargeld sowie psychologische und rechtliche Erstberatung nach einem Verkehrsunfall. Für viele dieser Leistungen gelten feste Höchstbeträge, und einige Leistungen schließen sich gegenseitig aus, wenn eine andere bereits genutzt wird.
Häufige Fragen
In welchen Fällen greifen die Schutzbrief-Leistungen überhaupt?
Die Leistungen sind versichert, wenn das versicherte Fahrrad durch eine Panne oder einen Unfall nicht mehr fahrbereit ist, wenn die versicherte Person durch einen Unfall mit dem Fahrrad verletzt wird oder wenn sie während einer Reise mit dem Fahrrad schwerwiegend erkrankt. Nach einem polizeilich gemeldeten Diebstahl auf einer Reise werden bestimmte Leistungen ebenfalls erbracht.
Wie viel zahlt ROLAND, wenn ich mir die Pannenhilfe selbst organisiere?
Organisiert sich die versicherte Person die Pannenhilfe selbst, übernimmt ROLAND Kosten bis 50 EURO. Kosten für Ersatzteile werden nicht übernommen.
Wie lange und mit welchem Betrag wird ein Ersatzfahrrad bezahlt?
ROLAND übernimmt die Anmietkosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des fahrbereiten gestohlenen Fahrrads, jedoch für längstens 14 Tage und maximal 50 EURO je Tag. Bei Inanspruchnahme von Weiter- und Rückfahrt oder Mobilitätsbudget entfällt der Ersatzfahrrad-Anspruch.
Was passiert, wenn ich im Ausland durch Verlust meiner Zahlungsmittel ohne Geld dastehe?
ROLAND stellt den Kontakt zur Hausbank her und vermittelt eine schnelle Bargeldauszahlung am Reiseort. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, gibt ROLAND ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 EURO je Schadenfall und trägt Überweisungs- und Auszahlungskosten bis zu 100 EURO.
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