Wer beim Ammerländer Fahrrad-Schutzbrief im Notfall Leistungen erhalten möchte, muss die Hilfe über ROLAND organisieren lassen: Der 24-Stunden-Service ist rund um die Uhr unter einer festen Telefonnummer erreichbar, hilft sofort weiter und nennt bei technischen Problemen die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt. Ruft man das Notfall-Telefon nicht an, werden nur die Kosten selbst organisierter Leistungen übernommen.
ROLAND möchte, dass die versicherte Person in einem Notfall schnelle Hilfe erhält. Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf die Leistungen ist daher, dass die Organisation der Hilfeleistung durch ROLAND erfolgt.
ROLAND ist erreichbar über die Telefonnummer 04488/53737-777 oder aus dem Ausland über die Landesvorwahl von Deutschland und 4488/53737-777.
ROLAND ist „rund um die Uhr“ für die versicherte Person erreichbar und hilft ihr sofort weiter.
ROLAND unterstützt die versicherte Person auch bei technischen Problemen mit dem versicherten Fahrrad durch Information über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt.
Ruft die versicherte Person im Schadenfall nicht das Notfall-Telefon an, so ist ROLAND nur zur Übernahme von Kosten in der Höhe verpflichtet, wie sie für selbst organisierte Leistungen versichert sind. Dies gilt nicht, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht.
Beruht das Unterlassen auf grober Fahrlässigkeit, kann ROLAND den Umfang des Versicherungsschutzes in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat die versicherte Person zu beweisen.
Bei grob fahrlässiger Verletzung bleibt ROLAND zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die versicherte Person nachweist, dass die Gefahr weder für den Eintritt des Versicherungsfalles noch für den Umfang der Leistung von ROLAND ursächlich war.
Was bedeutet das konkret?
Im Notfall muss die Hilfe über ROLAND organisiert werden, damit die versicherten Leistungen greifen. Der Service ist über eine feste Telefonnummer rund um die Uhr erreichbar und hilft auch bei technischen Problemen mit dem Fahrrad, etwa durch Nennung der nächsten Werkstatt. Wer den Notruf nicht nutzt, erhält nur die Kosten erstattet, die für selbst organisierte Leistungen versichert sind. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden, wobei die versicherte Person nachweisen muss, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag oder dass diese für den Schaden nicht ursächlich war.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, damit ich im Notfall die Leistungen erhalte?
Die Organisation der Hilfeleistung muss durch ROLAND erfolgen. Nur dann besteht der versicherte Anspruch auf die Leistungen.
Wann ist der ROLAND-Service erreichbar?
ROLAND ist rund um die Uhr für die versicherte Person erreichbar und hilft sofort weiter, unter der Telefonnummer 04488/53737-777 bzw. aus dem Ausland mit der Landesvorwahl von Deutschland und 4488/53737-777.
Was passiert, wenn ich das Notfall-Telefon nicht anrufe?
Dann übernimmt ROLAND nur Kosten in der Höhe, wie sie für selbst organisierte Leistungen versichert sind. Anders ist es, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht.
Wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt?
Bei grob fahrlässigem Unterlassen kann ROLAND den Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Die Kostenübernahme bleibt jedoch bestehen, wenn die versicherte Person nachweist, dass die Gefahr weder für den Eintritt des Versicherungsfalles noch für den Umfang der Leistung ursächlich war.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent 2026