Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer erstattet der Versicherer nach einer strafbaren Handlung Dritter den Wiederbeschaffungswert in neuwertigem Zustand bis zur Versicherungssumme und übernimmt bei Vandalismus, Totalschaden und Verschleiß die notwendigen Reparaturkosten. Für Wettkampfschäden gilt eine Selbstbeteiligung von 25 Prozent, und für Verschleiß an gebrauchten Rädern sowie nach Verschleißreparaturen an Reifen und Bremsen gelten besondere Wartezeiten.
Entschädigung bei strafbaren Handlungen eines Dritten
Der Versicherer erstattet den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand, maximal jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.
Entschädigung bei Vandalismus / Beschädigung
- Bei einem Teilschaden erstattet der Versicherer die angefallenen notwendigen Reparaturkosten. Dazu zählen Ersatzteile in gleicher Art und Güte sowie der Arbeitslohn, die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen. Die Erstattung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Ist das zur Funktion des Fahrrades dienende Ersatzteil nicht mehr verfügbar, wird ein Totalschaden des Fahrrades unterstellt. In diesem Fall erfolgt die Entschädigung wie bei einem Totalschaden.
- Bei einem Totalschaden erstattet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand, abzüglich eines vorhandenen Restwertes und maximal bis zur Versicherungssumme. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrrades übersteigen. Der Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrrades im beschädigten oder zerstörten Zustand.
- Für Beschädigungen, die während der Teilnahme an Wettkämpfen entstehen, gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 %.
Entschädigung bei Verschleiß
Der Versicherer erstattet die Reparaturkosten, die durch Verschleiß notwendig werden. Dazu zählen Ersatzteile in gleicher Art und Güte sowie der Arbeitslohn. Nach einer Entschädigungsleistung, die durch Verschleißschäden notwendig wird, beginnt für Reifen und Bremsen jeweils eine erneute dreimonatige Wartezeit. Diese Wartezeit beginnt am 1. des Monats, der auf den Auszahlungstag folgt.
Verschleiß an gebrauchten Rädern
Für Fahrräder, die bei Versicherungsbeginn älter als 12 Monate sind, beginnt der Versicherungsschutz für Verschleißschäden erst nach Ablauf von 6 Monaten nach Versicherungsbeginn.
Bei Nachweis einer lückenlosen Vorversicherung entfällt die Wartezeit. Voraussetzung dafür ist, dass die lückenlose Vorversicherung einen gleichwertigen Versicherungsschutz gegen Schäden durch Verschleiß bietet, der dem Umfang dieses Vertrages entspricht. Den Nachweis einer Vorversicherung hat der Versicherungsnehmer zu erbringen.
Was bedeutet das konkret?
Wird das Fahrrad durch eine Straftat oder durch Vandalismus beschädigt oder zerstört, ersetzt der Versicherer entweder die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert in neuwertigem Zustand – höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Auch verschleißbedingte Reparaturen sind abgedeckt, wobei nach einer solchen Zahlung für Reifen und Bremsen erneut eine dreimonatige Wartezeit gilt. Bei Wettkampfschäden trägt man 25 Prozent selbst, und bei über zwölf Monate alten Rädern greift der Verschleißschutz erst nach sechs Monaten, sofern keine lückenlose Vorversicherung nachgewiesen wird.
Häufige Fragen
Was wird bei einem Diebstahl oder einer anderen Straftat erstattet?
Der Versicherer erstattet den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand, höchstens jedoch bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Wann liegt ein Totalschaden vor und was wird dann gezahlt?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrrades übersteigen. Dann wird der Wiederbeschaffungswert in neuwertigem Zustand abzüglich eines vorhandenen Restwertes erstattet, maximal bis zur Versicherungssumme.
Gilt bei Wettkampfschäden eine Selbstbeteiligung?
Ja. Für Beschädigungen, die während der Teilnahme an Wettkämpfen entstehen, gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 %.
Welche Wartezeit gilt für Verschleiß bei gebrauchten Rädern?
Bei Fahrrädern, die zu Versicherungsbeginn älter als 12 Monate sind, beginnt der Schutz für Verschleißschäden erst 6 Monate nach Versicherungsbeginn. Die Wartezeit entfällt bei nachgewiesener, gleichwertiger und lückenloser Vorversicherung, wobei der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringen muss.
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