Wer mit einer Entscheidung der Ammerländer Versicherung im Bereich Fahrradversicherung nicht einverstanden ist, kann sich als Verbraucher an den Versicherungsombudsmann als kostenfreie Schlichtungsstelle wenden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einschalten, den Rechtsweg beschreiten oder sich direkt an das interne Beschwerdemanagement des Versicherers richten.
Wenn Sie mit einer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
- Ammerländer Versicherung VVaG – Beschwerdemanagement
- Bahnhofstr. 8
- 26655 Westerstede
- E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung oder dem Verlauf einer Verhandlung nicht zufrieden sind, haben Sie mehrere Möglichkeiten, sich zu beschweren. Als Verbraucher können Sie den Versicherungsombudsmann als kostenfreie Schlichtungsstelle einschalten oder sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden, die allerdings keine einzelnen Streitfälle verbindlich entscheidet. Zusätzlich steht Ihnen der Rechtsweg offen, und Sie können sich jederzeit direkt an die interne Beschwerdestelle des Versicherers richten.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit einer Entscheidung nicht einverstanden bin?
Sie können sich als Verbraucher an den Versicherungsombudsmann wenden, die BaFin als Aufsicht einschalten, den Rechtsweg beschreiten oder sich direkt an das interne Beschwerdemanagement des Versicherers richten.
Kostet die Beschwerde beim Versicherungsombudsmann etwas?
Nein, der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie ist die zuständige Aufsicht über das Versicherungsunternehmen.
Kann ich mich auch direkt beim Versicherer beschweren?
Ja, Sie können sich jederzeit an die interne Beschwerdestelle des Versicherers wenden. Das Beschwerdemanagement ist unter der angegebenen Adresse in Westerstede sowie per E-Mail erreichbar.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent 2026