Wer bei der Ammerländer eine Fahrradversicherung hat, muss Anzeigen und Erklärungen grundsätzlich in Textform an den Versicherer richten – also etwa per E-Mail oder Brief. Das gilt immer dann, wenn nicht ausdrücklich eine andere Form vereinbart ist.
Alle Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind an den Versicherer zu richten. Dies gilt, soweit nichts gesondert geregelt ist.
Die Erklärungen müssen in Textform erfolgen. Textform bedeutet zum Beispiel eine E-Mail oder ein Brief.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du der Versicherung etwas mitteilen möchtest, musst du das in Textform tun. Dazu zählen etwa eine E-Mail oder ein Brief an den Versicherer. Diese Vorgabe gilt für alle Anzeigen und Erklärungen, sofern nicht an anderer Stelle eine abweichende Regelung besteht.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich Mitteilungen an die Versicherung schicken?
Anzeigen und Erklärungen sind in Textform an den Versicherer zu richten, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Was zählt als Textform?
Zur Textform gehören beispielsweise eine E-Mail oder ein Brief.
Gilt die Textform für alle Mitteilungen?
Ja, sie gilt für sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers, soweit nichts gesondert geregelt ist.
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