Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer läuft der Vertrag über den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um je ein Jahr, sofern niemand kündigt. Der Versicherungsnehmer kann täglich kündigen, der Versicherer mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres. Der Vertrag endet außerdem bei Verkauf des Fahrrades, beim Tod des Versicherungsnehmers oder kann nach einem Versicherungsfall gekündigt werden; nach Diebstahl oder Totalschaden läuft er mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter.
Dauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn keiner Vertragspartei eine Kündigung zugegangen ist.
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag täglich kündigen. Für den Versicherer gilt für die Kündigung eine Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Die Kündigung wird wirksam mit Ablauf des Tages, an dem sie zugegangen ist, oder zu jedem späteren gewünschten Zeitpunkt.
Fehlendes versichertes Interesse (Veräußerung des versicherten Fahrrades)
Veräußert der Versicherungsnehmer das versicherte Fahrrad, endet der Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt.
Sind mehrere Fahrräder über diesen Vertrag versichert, endet der Versicherungsschutz nur für die Fahrräder, die veräußert wurden.
Tod des Versicherungsnehmers
Das Versicherungsverhältnis endet beim Tod des Versicherungsnehmers zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer von diesem Umstand Kenntnis erlangt, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod. Dies gilt nicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Fortführung des Versicherungsverhältnisses erklärt und dabei den künftigen Versicherungsnehmer benennt.
Weiterführung des Vertrages nach einem Diebstahl oder Totalschaden
Nach der Entschädigungsleistung im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter.
Der Versicherungsnehmer teilt die erforderlichen Daten des neuen Fahrrades unverzüglich dem Versicherer mit. Der Beitrag berechnet sich nach dem dann gültigen Tarif für das neue Fahrrad.
Die Kündigungsmöglichkeit nach einem Versicherungsfall bleibt hiervon unberührt.
Kündigung nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag gilt zunächst für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit jeweils um ein Jahr, solange niemand kündigt. Sie als Versicherungsnehmer können täglich kündigen, der Versicherer nur mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres. Der Vertrag endet auch, wenn Sie das Fahrrad verkaufen oder wenn Sie versterben und kein Erbe die Fortführung erklärt. Nach einem Diebstahl oder Totalschaden läuft der Vertrag mit dem neuen Fahrrad weiter, und nach jedem Versicherungsfall darf jede Seite kündigen.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Fahrradvertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, sofern keiner Vertragspartei eine Kündigung zugegangen ist.
Wie schnell kann ich als Versicherungsnehmer kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag täglich kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf des Tages wirksam, an dem sie zugegangen ist, oder zu einem späteren gewünschten Zeitpunkt. Der Versicherer hingegen hat eine Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich mein versichertes Fahrrad verkaufe?
Bei Veräußerung des versicherten Fahrrades endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt. Sind mehrere Fahrräder versichert, endet der Schutz nur für die verkauften Fahrräder.
Läuft die Versicherung nach einem Diebstahl mit dem neuen Fahrrad weiter?
Ja. Nach der Entschädigungsleistung bei Diebstahl oder Totalschaden läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter. Die Daten des neuen Fahrrades sind unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen, und der Beitrag richtet sich nach dem dann gültigen Tarif für das neue Fahrrad.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent 2026