Wenn die Ammerländer in der Fahrradversicherung einen Schaden ersetzt, geht ein bestehender Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten in Höhe der Zahlung auf den Versicherer über – jedoch nie zum Nachteil des Versicherungsnehmers und grundsätzlich nicht gegen mitwohnende Personen, außer bei Vorsatz. Zusätzlich muss der Versicherungsnehmer seine Ersatzansprüche form- und fristgerecht sichern und bei der Durchsetzung mitwirken.
Hat der Versicherungsnehmer einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang darf nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat folgende Obliegenheiten:
- Er muss seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren.
- Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer muss er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer, soweit erforderlich, mitwirken.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast dafür, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Zahlt der Versicherer für einen Schaden, übernimmt er zugleich den Anspruch, den der Versicherungsnehmer gegen einen Verursacher hätte – allerdings so, dass dem Versicherungsnehmer daraus kein Nachteil entsteht. Gegen Personen im gemeinsamen Haushalt wird dieser Anspruch grundsätzlich nicht durchgesetzt, außer der Schaden wurde vorsätzlich verursacht. Der Versicherungsnehmer muss seine Ansprüche form- und fristgerecht sichern und bei deren Durchsetzung mitwirken; verletzt er das, kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Anspruch gegen einen Schadensverursacher, wenn der Versicherer zahlt?
Dieser Ersatzanspruch geht auf den Versicherer über, soweit er den Schaden ersetzt. Der Übergang darf jedoch nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Kann der Versicherer sich das Geld von einer Person aus meinem Haushalt zurückholen?
Nein. Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden – es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung von Ersatzansprüchen?
Der Versicherungsnehmer muss seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach dem Übergang bei der Durchsetzung durch den Versicherer, soweit erforderlich, mitwirken.
Was droht, wenn ich diese Pflichten verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung muss der Versicherer nicht leisten, soweit er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen, wobei der Versicherungsnehmer beweisen muss, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent 2026