Wer bei der Ammerländer Versicherung VVaG eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung hat, profitiert von einer Bestleistungsgarantie: Bietet ein anderer, in Deutschland zugelassener Versicherer zum Zeitpunkt des Schadens einen leistungsstärkeren, allgemein zugänglichen Tarif, wird der eigene Versicherungsschutz im Schadenfall entsprechend erweitert und eine vorhandene Entschädigungsgrenze angehoben – begrenzt auf die vereinbarte Versicherungssumme und mit klar benannten Ausnahmen.
Bietet zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer einen leistungsstärkeren, allgemein zugänglichen Tarif zur Fahrrad-Vollkaskoversicherung an, wird im Schadenfall
- der Versicherungsschutz im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden erweitert;
- eine ggf. vorhandene Entschädigungsgrenze entsprechend erhöht.
Die erweiterte Leistungsgarantie gilt für Einschlüsse bzw. Leistungserweiterungen eines anderen Versicherers
- für die von diesem kein Zusatzbeitrag erhoben wird und
- die in Höhe oder Umfang nicht bei der Ammerländer Versicherung VVaG versicherbar sind (auch nicht gegen Zusatzbeitrag).
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Die erweiterte Leistungsgarantie gilt nicht
- für berufliche und gewerbliche Risiken;
- für Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen auf All-Risk-Basis;
- für vertraglich vereinbarte Wartezeiten;
- für Inhalte von Assistanceleistungen;
- für Vorsatz.
Der Versicherungsnehmer muss die weitergehenden Leistungen eines anderen Versicherers im Schadenszeitpunkt nachweisen. Als Nachweis dienen die Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen des anderen Versicherers, auf dessen Tarif sich der Versicherungsnehmer beruft. Ein leistungsstärkerer Tarif beinhaltet mindestens die Leistungseinschlüsse aus diesem Vertrag und erweitert diese.
Was bedeutet das konkret?
Die Bestleistungsgarantie sorgt dafür, dass der eigene Vertrag im Schadenfall an einen besseren Tarif eines anderen deutschen Versicherers angepasst wird. Voraussetzung ist, dass dieser Tarif leistungsstärker und allgemein zugänglich ist, dass für die zusätzlichen Leistungen kein Zusatzbeitrag verlangt wird und dass diese Leistungen bei der Ammerländer nicht versicherbar wären. Die Entschädigung bleibt auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt, und bestimmte Bereiche wie gewerbliche Risiken, All-Risk-Deckungen, Wartezeiten, Assistanceleistungen und Vorsatz sind ausgenommen. Der Versicherungsnehmer muss den besseren Tarif im Schadenszeitpunkt nachweisen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein anderer Versicherer einen besseren Fahrradtarif anbietet?
Bietet ein in Deutschland zugelassener Versicherer zum Zeitpunkt des Schadeneintritts einen leistungsstärkeren, allgemein zugänglichen Tarif zur Fahrrad-Vollkaskoversicherung an, wird im Schadenfall der Versicherungsschutz im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden erweitert und eine vorhandene Entschädigungsgrenze entsprechend erhöht.
Für welche zusätzlichen Leistungen greift die erweiterte Leistungsgarantie?
Sie gilt für Einschlüsse bzw. Leistungserweiterungen eines anderen Versicherers, für die kein Zusatzbeitrag erhoben wird und die in Höhe oder Umfang nicht bei der Ammerländer Versicherung VVaG versicherbar sind – auch nicht gegen Zusatzbeitrag.
In welchen Fällen gilt die Bestleistungsgarantie nicht?
Sie gilt nicht für berufliche und gewerbliche Risiken, für Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen auf All-Risk-Basis, für vertraglich vereinbarte Wartezeiten, für Inhalte von Assistanceleistungen sowie für Vorsatz.
Wie muss der bessere Tarif nachgewiesen werden?
Der Versicherungsnehmer muss die weitergehenden Leistungen eines anderen Versicherers im Schadenszeitpunkt nachweisen. Als Nachweis dienen die Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen des anderen Versicherers, auf dessen Tarif sich der Versicherungsnehmer beruft.
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