Wer bei der Ammerländer für sein Fahrrad eine Vollkaskoversicherung im Anschluss abschließt, während für dasselbe Fahrrad noch ein bereits gekündigter Vollkaskovertrag bei einem anderen Versicherer läuft, erhält über die Konditionsdifferenzdeckung Schutz für Lücken: Sie springt für Schadenereignisse ein, die im Altvertrag gar nicht oder nicht vollständig abgesichert sind – begrenzt auf die niedrigere der beiden Versicherungssummen und mit klar geregelten Ausschlüssen.
Beantragt der Versicherungsnehmer Anschlussversicherungsschutz für die Fahrrad-Vollkaskoversicherung und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitig gültiger, bereits gekündigter Fahrrad-Vollkaskovertrag für das gleiche Fahrrad, so gilt die Konditionsdifferenzdeckung wie nachfolgend beschrieben.
Umfang der Differenzdeckung
- Die Differenzdeckung leistet für solche Schadenereignisse, die in der anderweitig bestehenden Versicherung nicht oder nicht im vollen Umfang versichert sind.
- Die Höchstentschädigung ist auf die Versicherungssumme des entsprechenden Vorvertrages begrenzt. Ist die Versicherungssumme höher als in diesem Vertrag, so ist die Höchstentschädigung auf die Versicherungssumme dieses Vertrages begrenzt.
Ausschlüsse
- Keine Leistung wird für Schadenereignisse erbracht, welche unter die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum ROLAND Fahrrad-Schutzbrief fallen.
- Die Differenzdeckung tritt nicht ein für Leistungen, die durch die anderweitig bestehende Versicherung nur deshalb nicht erbracht wurden, weil der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des Beitrages in Verzug war oder der anderweitige Versicherer sich wegen vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit oder arglistigen Verhaltens auf seine Leistungsfreiheit beruft.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie für Ihr Fahrrad eine neue Vollkaskoversicherung im Anschluss beantragen und gleichzeitig noch ein bereits gekündigter Vollkaskovertrag bei einem anderen Versicherer für dasselbe Fahrrad läuft, füllt die Konditionsdifferenzdeckung die Lücken des Altvertrags. Sie leistet für Schäden, die dort nicht oder nicht vollständig versichert sind, höchstens jedoch bis zur niedrigeren der beiden Versicherungssummen. Für bestimmte Fälle, etwa bei Beitragsverzug oder vorsätzlichem beziehungsweise arglistigem Verhalten gegenüber dem anderen Versicherer, greift die Differenzdeckung nicht.
Häufige Fragen
Wann greift die Konditionsdifferenzdeckung bei der Fahrradversicherung?
Sie gilt, wenn der Versicherungsnehmer Anschlussversicherungsschutz für die Fahrrad-Vollkaskoversicherung beantragt und zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitig gültiger, bereits gekündigter Fahrrad-Vollkaskovertrag für dasselbe Fahrrad besteht.
Für welche Schäden leistet die Differenzdeckung?
Sie leistet für Schadenereignisse, die in der anderweitig bestehenden Versicherung nicht oder nicht im vollen Umfang versichert sind.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Höchstentschädigung ist auf die Versicherungssumme des Vorvertrages begrenzt. Ist diese höher als in diesem Vertrag, gilt als Grenze die Versicherungssumme dieses Vertrages.
In welchen Fällen leistet die Differenzdeckung nicht?
Sie tritt nicht ein für Schadenereignisse, die unter die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum ROLAND Fahrrad-Schutzbrief fallen. Ebenso nicht, wenn der andere Versicherer nur deshalb nicht geleistet hat, weil der Versicherungsnehmer mit der Beitragszahlung in Verzug war oder sich der andere Versicherer wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung oder arglistigen Verhaltens auf seine Leistungsfreiheit beruft.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent 2026