Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer ist lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck mitversichert, sofern es während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades mitgeführt wird. Nicht abgedeckt sind dagegen Wertsachen und elektronische Geräte – mit Ausnahme von Ladegeräten und Tachometern, sofern es sich nicht um Multifunktionsgeräte handelt.
Als versichert gilt lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck. Voraussetzung ist, dass es während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades mitgeführt wird.
Nicht versichert sind Wertsachen und elektronische Geräte. Hiervon ausgenommen sind:
- Ladegeräte
- Tachometer (keine Multifunktionsgeräte)
Was bedeutet das konkret?
Mitgeführtes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck, das nur lose mit dem Fahrrad verbunden ist, ist mitversichert, solange es beim Gebrauch des Fahrrades dabei ist. Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Eine Ausnahme gilt lediglich für Ladegeräte und Tachometer, wobei Multifunktionsgeräte hiervon ausgenommen bleiben.
Häufige Fragen
Ist Fahrradzubehör und Gepäck bei der Nutzung des Fahrrades mitversichert?
Ja, lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck gilt als versichert, wenn es während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades mitgeführt wird.
Sind Wertsachen und elektronische Geräte vom Versicherungsschutz umfasst?
Nein, Wertsachen und elektronische Geräte sind grundsätzlich nicht versichert. Ausgenommen davon sind lediglich Ladegeräte und Tachometer, sofern es sich nicht um Multifunktionsgeräte handelt.
Gilt der Schutz auch für ein Tachometer mit mehreren Funktionen?
Nein, versichert sind nur Tachometer, die keine Multifunktionsgeräte sind. Multifunktionsgeräte fallen nicht unter die Ausnahme.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent 2026