Der Fahrrad-Rundumschutz der Ammerländer ersetzt Schäden am Fahrrad bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Unfall, Sturz, Brand, Naturereignissen, Bedienungsfehlern, Feuchtigkeits- und Elektronikschäden an Akku und Motor sowie Verschleiß, sofern das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als fünf Jahre ist. Nicht versichert sind unter anderem reine Schönheitsschäden, Rost, Verlieren oder Liegenlassen des Rades sowie Schäden durch Manipulation am Antriebssystem.
Der Versicherer leistet Entschädigung in folgenden Fällen:
Strafbare Handlungen eines Dritten
- Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Plünderung, Unterschlagung oder Raub erfolgt eine Regulierung nach den Regelungen zum Leistungsumfang.
- Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn, höchstens jedoch den Wert des Fahrrades nach den Regelungen zum Leistungsumfang.
- Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten Kraftfahrzeug besteht Versicherungsschutz, wenn das Kraftfahrzeug ver- bzw. abgeschlossen ist. Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl an daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern.
- Nicht versichert sind das Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrades sowie solche Diebstahlschäden, bei denen das Fahrrad nicht ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert wurde.
Vandalismus
Bei mut- und böswilliger Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte erfolgt eine Regulierung nach den Regelungen zum Leistungsumfang.
Beschädigungen
Eine Regulierung nach den Regelungen zum Leistungsumfang erfolgt bei Beschädigungen oder Zerstörung infolge von:
- Unfall: Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis.
- Unfall eines Transportmittels: Versicherungsschutz besteht für Fahrräder, die mit einem Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden.
- Fall- oder Sturzschäden: Versichert ist das Umfallen des Fahrrads sowie der Sturz mit dem Fahrrad, auch ohne äußere Einwirkung.
- Brand, Explosion, Blitzschlag.
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch.
- Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung.
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten.
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.
- Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.
- Kabelbruch oder Schäden durch Tierbiss am Kabel.
Verschleiß
Verschleißschäden sind versichert, wenn das Fahrrad (inklusive Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist. Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine Gebrauchtfahrradrechnung). Eine Regulierung nach den Regelungen zum Leistungsumfang erfolgt bei Schäden durch Verschleiß an:
- Fahrradteilen, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind und der Funktion dienen. Dem gleichgesetzt sind auch Teile, die durch Schnellspanner oder Gleichartiges verbunden sind.
- Akku, Motor und Steuerungseinheiten. Bei Fahrrädern, die zum Zeitpunkt des Schadens zwischen 24 und 60 Monate alt sind, sind die Kosten für den Austausch des Akkus aufgrund von Verschleiß nur dann erstattungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 35 % unterschritten wird.
Nicht versichert sind
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung).
- Schäden durch Rost oder Oxidation.
- Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis.
- Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten.
Was bedeutet das konkret?
Der Rundumschutz deckt eine breite Palette an Ereignissen ab: Diebstahl und andere strafbare Handlungen, Vandalismus, Unfälle, Stürze, Brand- und Naturschäden, Bedienungsfehler sowie Feuchtigkeits- und Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerung. Auch Verschleiß ist mitversichert, solange das Fahrrad höchstens fünf Jahre alt ist. Bestimmte Fälle sind ausgeschlossen, etwa reine Schönheitsschäden, Rost, Verlieren oder Liegenlassen des Rades und Schäden durch Manipulation am Antriebssystem.
Häufige Fragen
Ist ein gestohlener Akku über den Fahrradschutz abgedeckt?
Ja. Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen, zu denen auch Akkus zählen, werden die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn erstattet, höchstens jedoch bis zum Wert des Fahrrades.
Bis zu welchem Alter des Fahrrads sind Verschleißschäden versichert?
Verschleißschäden sind versichert, wenn das Fahrrad inklusive Akku und Motor zum Schadenzeitpunkt nicht älter als fünf Jahre ist. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung, keine Gebrauchtfahrradrechnung.
Zahlt die Versicherung, wenn ich mein Fahrrad einfach verloren oder stehen gelassen habe?
Nein. Das Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrades ist nicht versichert. Ebenso wenig Diebstahlschäden, bei denen das Fahrrad nicht ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert wurde.
Sind Kratzer oder Lackschäden am Fahrrad mitversichert?
Nein. Schäden, die die Funktion der Sache nicht beeinträchtigen, wie etwa Schrammen oder Schäden an der Lackierung, sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent 2026