Wer bei der Ammerländer eine Fahrradversicherung hat, genießt auch Schutz für Mieträder: Zusätzlich zum versicherten Fahrrad Nr. 1 sind Räder abgesichert, die der Versicherungsnehmer oder eine im Haushalt lebende Person für höchstens sieben Tage bei einem gewerblichen Anbieter mietet. Ebenso zählen kostenfreie Leihräder einer Fachwerkstatt während der Reparatur. Versichert sind unter anderem Diebstahl, Raub, Unfall und Sturmschäden – ersetzt werden Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.
Zusätzlich zum versicherten Fahrrad Nr. 1 besteht Versicherungsschutz für alle Mieträder, die vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm im Haushalt lebenden Person bei einem gewerblichen Anbieter gemietet und genutzt werden. Die Mietdauer darf dabei höchstens 7 Tage betragen. Gleichgestellt sind Räder, die eine Fachwerkstatt kostenfrei zur Verfügung stellt, während sich das versicherte Rad in Reparatur befindet.
Nicht versichert sind:
- Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Velomobile / vollverkleidete Fahrräder
- Dirt-Bikes
- Eigenbauten
- Fahrräder, die den Händlerverkaufspreis des versicherten Rades Nr. 1 übersteigen
Strafbare Handlungen eines Dritten
Bei Verlust des Fahrrades sowie fest mit dem Fahrrad verbundener Teile (auch Akku) erfolgt eine Regulierung infolge von:
- Diebstahl
- Einbruchdiebstahl
- Raub
Beschädigungen
Bei Beschädigungen oder Zerstörung erfolgt eine Regulierung infolge von:
- Unfall
- Unfall eines Transportmittels
- Fall- oder Sturzschäden
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
- Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Die Entschädigungsleistung erfolgt an den Eigentümer des Rades.
Ausschluss
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlich versicherten Fahrrad sind auch kurzfristig gemietete Räder abgesichert, wenn sie der Versicherungsnehmer oder eine Person aus dem Haushalt für maximal sieben Tage bei einem gewerblichen Anbieter mietet. Das gilt ebenso für ein kostenloses Leihrad der Werkstatt, solange das eigene Rad repariert wird. Der Versicherer zahlt bei Verlust durch Diebstahl oder Raub sowie bei Beschädigungen, etwa durch Unfall, Sturz oder Sturm, die notwendigen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten an den Eigentümer. Bestimmte Räder wie Dirt-Bikes, Eigenbauten oder besonders teure Räder sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Wie lange darf ein Mietrad höchstens gemietet sein, damit es versichert ist?
Der Versicherungsschutz gilt für Mieträder, die für einen Zeitraum von maximal 7 Tagen bei einem gewerblichen Anbieter gemietet und genutzt werden.
Ist ein Leihrad der Werkstatt während der Reparatur mitversichert?
Ja. Räder, die eine Fachwerkstatt kostenfrei zur Verfügung stellt, während sich das versicherte Rad in Reparatur befindet, sind den Mieträdern gleichgestellt und damit versichert.
Welche Räder sind vom Versicherungsschutz für Mieträder ausgenommen?
Nicht versichert sind Fahrräder mit Versicherungs- oder Führerscheinpflicht, Velomobile bzw. vollverkleidete Fahrräder, Dirt-Bikes, Eigenbauten sowie Fahrräder, die den Händlerverkaufspreis des versicherten Rades Nr. 1 übersteigen.
Was zahlt der Versicherer bei einem Schaden am Mietrad und an wen?
Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Die Entschädigungsleistung erfolgt an den Eigentümer des Rades. Keine Entschädigung erfolgt, wenn ein anderer Versicherer für den Schaden leisten muss.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent 2026