Wann die Ammerländer in der Wohngebäudeversicherung eine Entschädigung auszahlt, hängt davon ab, dass die Feststellungen zu Grund und Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind. Einen Monat nach Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung in Höhe des Mindestbetrags verlangen. Der Text erklärt zudem, wann der Neuwertanteil fällig wird, wann eine Rückzahlung droht, wie die Verzinsung berechnet wird und in welchen Fällen die Zahlung aufgeschoben werden kann.
Die Entschädigung wird fällig, sobald die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens eine Abschlagszahlung verlangen. Diese entspricht dem Betrag, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Der Teil der Entschädigung, der über den Zeitwertschaden hinausgeht, wird erst fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat, dass er die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Rückzahlung des Neuwert- oder Zeitwertanteils
Der Versicherungsnehmer muss die vom Versicherer geleistete Entschädigung für den über den Zeitwert hinausgehenden Teil zurückzahlen, wenn die Sache aufgrund eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht innerhalb einer angemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft worden ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gilt Folgendes, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist ab Anzeige des Schadens zu verzinsen, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird.
- Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen nachgewiesen hat.
- Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches, mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen für die Fälligkeit und die Verzinsung bleibt der Zeitraum unberücksichtigt, in dem die Entschädigung infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft;
- eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.
Was bedeutet das konkret?
Die Entschädigung wird ausgezahlt, sobald der Versicherer geklärt hat, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Schon einen Monat nach der Schadenmeldung kann man einen Mindestbetrag als Abschlag verlangen. Den Teil über dem Zeitwert gibt es erst, wenn man die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nachweislich sichergestellt hat; passiert das schuldhaft nicht rechtzeitig, muss dieser Teil zurückgezahlt werden. Für offene Beträge fallen Zinsen an, und der Versicherer darf die Zahlung in bestimmten Fällen vorerst zurückhalten.
Häufige Fragen
Wann bekomme ich mein Geld ausgezahlt?
Die Entschädigung wird fällig, sobald der Versicherer seine Feststellungen zu Grund und Höhe des Anspruchs abgeschlossen hat. Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil wird erst fällig, nachdem der Versicherungsnehmer nachgewiesen hat, dass er die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Kann ich vorab schon eine Teilzahlung erhalten?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Muss ich Geld zurückzahlen, wenn ich nicht wiederherstelle?
Ja. Der über den Zeitwert hinausgehende Teil der Entschädigung ist zurückzuzahlen, wenn die Sache aufgrund eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht innerhalb einer angemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft wurde.
Wie hoch ist die Verzinsung der Entschädigung?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des BGB, jedoch mindestens bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2012