Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Elementarversicherung beginnt die Mitgliedschaft im Verein mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages und endet, sobald dieser Vertrag abläuft. Wer aus dem Verein ausscheidet, hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages und endet mit dessen Ablauf.
Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Was bedeutet das konkret?
Sobald ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, entsteht die Mitgliedschaft im Verein. Sie endet automatisch, wenn der Vertrag ausläuft. Mitglieder, die auf diese Weise ausscheiden, können keine Ansprüche auf das Vermögen des Vereins geltend machen.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich Mitglied im Verein?
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Wann endet meine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Versicherungsvertrages.
Bekomme ich als ausgeschiedenes Mitglied einen Anteil am Vereinsvermögen?
Nein. Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022