Bei der Elementarversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer Wartezeit von einem Monat ab Versicherungsbeginn, die jedoch entfällt, wenn zuvor lückenlos ein gleichartiger Schutz bei einem anderen Versicherer bestand. Im Schadenfall wird eine Selbstbeteiligung von 10 Prozent der Schadenhöhe fällig, mindestens 250 Euro und höchstens 1.500 Euro.
Wartezeit
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Die Wartezeit entfällt, wenn nachweislich bei einem anderen Versicherer ein gleichartiger Versicherungsschutz bestand und der beantragte Versicherungsschutz sich ohne Unterbrechung unmittelbar anschließt.
Selbstbehalt
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der Schadenhöhe, mindestens 250,- EURO und maximal 1.500,- EURO.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift erst einen Monat nach dem Versicherungsbeginn. Diese Wartezeit fällt weg, wenn bereits ein gleichartiger Schutz bei einem anderen Versicherer bestand und der neue Schutz nahtlos daran anschließt. Kommt es zu einem Schaden, trägt der Versicherungsnehmer 10 Prozent der Schadenhöhe selbst, wobei dieser Selbstbehalt bei mindestens 250 Euro und höchstens 1.500 Euro liegt.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Versicherungsschutz nach Vertragsbeginn?
Der Versicherungsschutz beginnt erst nach Ablauf einer Wartezeit von einem Monat ab Versicherungsbeginn.
Kann die Wartezeit entfallen?
Ja, die Wartezeit entfällt, wenn nachweislich bei einem anderen Versicherer ein gleichartiger Versicherungsschutz bestand und der beantragte Schutz sich ohne Unterbrechung unmittelbar daran anschließt.
Wie hoch ist der Selbstbehalt im Schadenfall?
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der Schadenhöhe, mindestens 250 Euro und maximal 1.500 Euro.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022