Bei der Ammerländer Versicherung VVaG im Bereich Elementar besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei und höchstens sechs Mitgliedern des Vereins, die von der Mitgliedervertreterversammlung gewählt werden. Geregelt sind unter anderem die Amtszeit bis zur Entlastung für das vierte Geschäftsjahr, die Wahl von Vorsitzendem und Stellvertreter, die Beschlussfähigkeit ab drei anwesenden Mitgliedern sowie der Anspruch auf Vergütung und Erstattung von Barauslagen.
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens sechs Personen. Diese müssen Mitglieder des Vereins sein. Sie werden von der Mitgliedervertreterversammlung gewählt. Die Amtszeit dauert bis zur Beendigung derjenigen Mitgliedervertreterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist zulässig. Für alle Aufsichtsratsmitglieder wird nur ein Ersatzmitglied gewählt.
Scheiden Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit aus, muss nur dann eine außerordentliche Mitgliedervertreterversammlung zur Ersatzwahl einberufen werden, wenn weniger als drei Aufsichtsratsmitglieder vorhanden sind. In diesem Fall dauert die Amtszeit des Ersatzmitgliedes so lange, wie das Amt des Ausgeschiedenen gedauert hätte, an dessen Stelle er getreten ist.
Der Aufsichtsrat wählt in der ersten Aufsichtsratssitzung nach der Mitgliedervertreterversammlung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
Zu seinen Sitzungen versammelt sich der Aufsichtsrat durch schriftliche Einladung des Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Art der Abstimmung bestimmt der Vorsitzende. Die Sitzungen finden statt, so oft die Geschäfte es erfordern. Der Aufsichtsrat soll einmal im Kalendervierteljahr zusammentreten, er muss einmal im Kalenderhalbjahr zusammentreten. Verlangt der Vorstand oder ein Aufsichtsratsmitglied eine Einberufung, muss diese unverzüglich erfolgen. Die Sitzung hat dann binnen zwei Wochen nach Einberufung stattzufinden.
Der Vorsitzende des Vorstandes oder einzelne Mitglieder des Vorstandes nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrates auf Aufforderung oder Einladung teil.
Willenserklärungen des Aufsichtsrates erfolgen durch den Vorsitzenden. Über Willenserklärungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates ist ein Protokoll zu fertigen. Das Protokoll ist von den anwesenden Mitgliedern zu unterzeichnen.
Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf eine Vergütung und die Erstattung von Barauslagen. Die Höhe der Vergütung wird von der Mitgliedervertreterversammlung festgesetzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Aufsichtsrat setzt sich aus drei bis sechs Vereinsmitgliedern zusammen, die von der Mitgliedervertreterversammlung gewählt werden und wiedergewählt werden können. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter und ist bei mindestens drei anwesenden Mitgliedern beschlussfähig, wobei Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst werden. Über Sitzungen wird ein von den Anwesenden zu unterzeichnendes Protokoll geführt, und die Mitglieder erhalten eine von der Mitgliedervertreterversammlung festgelegte Vergütung sowie die Erstattung von Barauslagen.
Häufige Fragen
Aus wie vielen Personen besteht der Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens sechs Personen, die Mitglieder des Vereins sein müssen.
Wann ist der Aufsichtsrat beschlussfähig?
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Wie oft muss der Aufsichtsrat zusammentreten?
Der Aufsichtsrat soll einmal im Kalendervierteljahr und muss mindestens einmal im Kalenderhalbjahr zusammentreten. Verlangt der Vorstand oder ein Aufsichtsratsmitglied eine Einberufung, muss diese unverzüglich erfolgen und die Sitzung binnen zwei Wochen stattfinden.
Erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine Vergütung?
Ja, die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf eine Vergütung sowie auf die Erstattung von Barauslagen. Die Höhe der Vergütung wird von der Mitgliedervertreterversammlung festgesetzt.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022