Bei der Elementarversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG leistet der Versicherer Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Naturgefahren wie Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen oder einen Vulkanausbruch zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine der folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Überschwemmung, Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung, Erdrutsch
- Schneedruck, Lawinen
- Vulkanausbruch
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt eine Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Naturereignisse Schaden nehmen. Dazu zählen Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sowie ein Vulkanausbruch. Versichert sind dabei die Zerstörung, die Beschädigung und das Abhandenkommen der Sachen.
Häufige Fragen
Welche Naturgefahren sind hier abgedeckt?
Abgedeckt sind Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sowie Vulkanausbruch.
Für welche Arten von Schäden wird eine Entschädigung geleistet?
Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch die genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Ist auch Rückstau mitversichert?
Ja, Rückstau ist zusammen mit der Überschwemmung als versicherte Gefahr genannt.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022