Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Sparte Elementar überwacht der Aufsichtsrat die Geschäftsführung, prüft und stellt den Jahresabschluss fest, bestellt den Vorstand und regelt dessen Dienstverhältnis. Für bestimmte Geschäfte wie Grundstücksgeschäfte, Nachschussbeiträge oder Änderungen der Versicherungsbedingungen ist seine Zustimmung nötig, außerdem darf er die Satzung in bestimmten Fällen anpassen.
Den Aufsichtsrat treffen die ihm durch Gesetz und Satzung zugewiesenen Rechte und Pflichten. Ihm obliegen insbesondere:
- Überwachung der Geschäftsführung
- Prüfung des Jahresabschlusses, des Vorschlages über die Überschussverteilung und des Geschäftsberichtes sowie die Berichterstattung an die Mitgliedervertreterversammlung
- Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
- Bestellung des Vorstandes und Regelung seines Dienstverhältnisses
- Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand
Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist erforderlich für:
- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum
- Festsetzung von Nachschussbeiträgen
- Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten
- Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen
Der Aufsichtsrat ist weiterhin ermächtigt:
- die Satzung zu ändern, soweit die Änderungen nur die Fassung betreffen
- Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, durch welche die Satzung geändert wird, soweit abzuändern, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt
- sich eine Geschäftsordnung zuzulegen
Was bedeutet das konkret?
Der Aufsichtsrat kontrolliert die Arbeit des Vorstands, prüft und stellt den Jahresabschluss fest und bestellt den Vorstand. Bei wichtigen Entscheidungen – etwa zu Grundstücken, Nachschussbeiträgen, der Bestellung von Prokuristen oder Änderungen der Versicherungsbedingungen – muss er zustimmen. Zudem darf er die Satzung in bestimmten, eng begrenzten Fällen selbst anpassen und sich eine eigene Geschäftsordnung geben.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat?
Er überwacht die Geschäftsführung, prüft Jahresabschluss, Überschussverteilungsvorschlag und Geschäftsbericht, berichtet an die Mitgliedervertreterversammlung, stellt Jahresabschluss und Lagebericht fest, bestellt den Vorstand und regelt dessen Dienstverhältnis und erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand.
Wofür ist die Zustimmung des Aufsichtsrates nötig?
Für Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum, die Festsetzung von Nachschussbeiträgen, die Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten sowie die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Darf der Aufsichtsrat die Satzung ändern?
Er darf die Satzung ändern, soweit die Änderungen nur die Fassung betreffen. Außerdem kann er Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung zur Satzungsänderung so anpassen, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022