Wer seinen Hausrat bei der Ammerländer gegen dieselbe Gefahr zusätzlich bei einem anderen Versicherer absichert, muss diese weitere Versicherung unverzüglich melden und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme angeben. Bleibt diese Anzeige aus, drohen Kündigung oder Leistungsfreiheit; bei einer Mehrfachversicherung erhält der Versicherungsnehmer insgesamt nie mehr als den entstandenen Schaden, und in Betrugsabsicht geschlossene Verträge sind nichtig.
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
- Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert, oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden, so liegt eine Mehrfachversicherung vor.
- Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrag obliegt. Der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Dies gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen. Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
- Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Beseitigung der Mehrfachversicherung
- Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
- Diese Regelungen sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wer denselben Hausrat gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern absichert, muss dies dem Versicherer sofort melden und dabei den anderen Versicherer und die Versicherungssumme nennen. Meldet man das vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht, kann der Versicherer kündigen oder ganz oder teilweise nicht leisten – es sei denn, er wusste schon vor dem Schaden von der anderen Versicherung. Bei einer Mehrfachversicherung haften die Versicherer gemeinsam, doch insgesamt erhält man nie mehr als den tatsächlich entstandenen Schaden. Wurde die Mehrfachversicherung in Betrugsabsicht geschlossen, sind die betreffenden Verträge nichtig; unter bestimmten Umständen kann man die spätere Versicherung aufheben oder herabsetzen lassen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn ich meinen Hausrat bei mehreren Versicherern versichert habe?
Sie müssen die andere Versicherung dem Versicherer unverzüglich mitteilen und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme angeben.
Was passiert, wenn ich die weitere Versicherung nicht melde?
Wird die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, kann der Versicherer kündigen oder ganz bzw. teilweise leistungsfrei sein. Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn er schon vor dem Versicherungsfall von der anderen Versicherung wusste.
Bekomme ich bei einer Mehrfachversicherung mehr Geld ausgezahlt?
Nein. Die Versicherer haften zwar als Gesamtschuldner, doch insgesamt können Sie nicht mehr als den Betrag des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen.
Was gilt, wenn eine Mehrfachversicherung mit Betrugsabsicht abgeschlossen wurde?
Wurde die Mehrfachversicherung geschlossen, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, an dem er von den Umständen Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024