Wie lange läuft die Hausratversicherung der Ammerländer und wann endet sie? Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit stillschweigend um je ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Geregelt sind außerdem die Kündigung bei mehrjährigen Verträgen sowie das Vertragsende beim Wegfall des versicherten Interesses, etwa nach Umzug in eine Pflegeeinrichtung oder bei Tod des Versicherungsnehmers.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das gilt, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates:
- nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung;
- nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung. Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Kenntnis über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung erlangt. Spätestens endet es jedoch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Dies gilt nicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum. Ist er auf mindestens ein Jahr angelegt, verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei Laufzeiten über drei Jahre kann der Versicherungsnehmer zum Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres mit dreimonatiger Frist kündigen; kürzere Verträge enden automatisch. Zusätzlich endet der Vertrag, wenn das versicherte Interesse wegfällt – etwa durch Haushaltsauflösung nach Pflegeheimaufnahme, Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung oder beim Tod des Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Verlängert sich meine Hausratversicherung automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung einer der Vertragsparteien zugegangen ist.
Wie kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich in ein Pflegeheim ziehe oder umziehe?
Wird der versicherte Hausrat vollständig und dauerhaft aufgelöst, etwa nach Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung, endet der Vertrag, sobald der Versicherer davon Kenntnis erlangt. Ein bloßer Wohnungswechsel gilt jedoch nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Was geschieht mit dem Vertrag beim Tod des Versicherungsnehmers?
Der Vertrag endet zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung erfährt, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod. Nutzt bis dahin ein Erbe die Wohnung in derselben Weise weiter, endet der Vertrag nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024