Die Ammerländer übernimmt in der Hausratversicherung nach einem Versicherungsfall eine ganze Reihe notwendiger Zusatzkosten – vom Aufräumen und Abtransport zerstörter Sachen über Hotelkosten bei unbewohnbarer Wohnung bis zu Schlossänderungen, wenn Schlüssel abhandenkommen. Ersetzt werden außerdem Bewegungs-, Transport-, Lager-, Bewachungs- und Reparaturkosten sowie Aufwand für provisorische Schutzmaßnahmen, teils zeitlich befristet oder betraglich begrenzt.
Versichert sind die infolge des Versicherungsfalles notwendigen Kosten:
Aufräumungskosten
Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Hotelkosten
Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (zum Beispiel Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Transport- und Lagerkosten
Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen.
Schlossänderungskosten
Kosten für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Bewachungskosten
Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 72 Stunden.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Kosten für Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
Reparaturkosten für Nässeschäden
Kosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen.
Kosten für provisorische Maßnahmen
Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen sind höchstens bis zum vereinbarten Betrag mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden übernimmt die Versicherung nicht nur den Schaden an den Sachen selbst, sondern auch bestimmte Folgekosten. Dazu zählen etwa das Aufräumen und Entsorgen, das Bewegen anderer Sachen zur Wiederherstellung, eine Hotelunterbringung bei unbewohnbarer Wohnung, Transport und Lagerung des Hausrats, Schlossänderungen bei verlorenen Schlüsseln, Bewachung, bestimmte Reparaturen an Gebäude und Nässeschäden sowie provisorische Schutzmaßnahmen. Für einige dieser Kosten gelten zeitliche Höchstgrenzen oder betragliche Grenzen.
Häufige Fragen
Werden Hotelkosten übernommen, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist?
Ja. Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten wie Frühstück oder Telefon werden ersetzt, wenn die ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Der Ersatz läuft bis zur erneuten Bewohnbarkeit, längstens 100 Tage, und ist pro Tag auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Wie lange werden Bewachungskosten gezahlt?
Bewachungskosten werden ersetzt, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zur vollen Gebrauchsfähigkeit der Sicherungen ersetzt, längstens für 72 Stunden.
Sind Schlossänderungen versichert, wenn Schlüssel weg sind?
Ja. Kosten für Schlossänderungen der Wohnung sind versichert, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Werden Transport- und Lagerkosten für den Hausrat erstattet?
Ja, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Lagerkosten werden ersetzt, bis die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung im benutzbaren Teil wieder zumutbar ist, längstens für 100 Tage.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024