Nach einem Einbruchdiebstahl übernimmt die Ammerländer Versicherung VVaG in ihrer Hausratversicherung im Schutz die Telefonmehrkosten bis 500 Euro, wenn der Täter das Festnetz-Telefon der Wohnung benutzt hat. Zusätzlich ist der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach einem Einbruch bis zu 2.500 Euro mitversichert, sofern kein anderer Schutz greift.
Wird nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung das Festnetz-Telefon vom Täter benutzt, ersetzt der Versicherer die dadurch angefallenen Telefonmehrkosten. Im Comfort-Schutz gilt hierfür eine Grenze von 500,- Euro.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Scheck- und Kreditkartenmissbrauch
Der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach einem Einbruchdiebstahl gilt im Comfort-Schutz als mitversichert. Voraussetzung ist, dass hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Die Entschädigung ist im Comfort-Schutz auf höchstens 2.500,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Nutzt ein Einbrecher nach dem Diebstahl das Festnetz-Telefon in der Wohnung, werden die dadurch entstandenen zusätzlichen Telefonkosten bis zu einer festgelegten Grenze erstattet. Dafür kann ein Einzelgesprächsnachweis verlangt werden. Auch wenn nach einem Einbruch Scheck- oder Kreditkarten missbraucht werden, ist dieser Schaden bis zu einem Höchstbetrag abgedeckt, solange keine andere Versicherung dafür einspringt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein Einbrecher mein Festnetz-Telefon benutzt?
Der Versicherer ersetzt die dadurch entstandenen Telefonmehrkosten im Comfort-Schutz bis zu 500,- Euro.
Muss ich für die Erstattung der Telefonkosten einen Nachweis vorlegen?
Ja, auf Verlangen des Versicherers muss ein Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens eingereicht werden.
Ist der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach einem Einbruch abgedeckt?
Ja, im Comfort-Schutz ist der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach einem Einbruchdiebstahl mitversichert, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Bis zu welchem Betrag wird der Karten-Missbrauch ersetzt?
Die Entschädigung für den Scheck- und Kreditkartenmissbrauch ist im Comfort-Schutz auf höchstens 2.500,- Euro begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024