Der Schutz der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG übernimmt eine Vielzahl zusätzlicher Kosten nach einem Schadenfall: von behelfsmäßigen Reparaturen und Bewachung über Rückreisekosten bei Urlaubsabbruch, Hotel- und Umzugskosten bis zu Miet-Ersatzgeräten, Tierarztkosten, Kinderbetreuung im Notfall und psychologischer Betreuung nach Einbruch, Raub oder Brand. Auch Mehrkosten durch Technologiefortschritt sowie Sachverständigen- und Lagerkosten sind abgedeckt.
Können nach einem Schadenfall Reparaturen nur behelfsmäßig ausgeführt werden, weil sich die Beschaffung eines Ersatzteils verzögert, ersetzt der Versicherer die hierfür anfallenden Kosten.
Bewachungskosten
Im Comfort-Schutz werden Kosten für die Bewachung versicherter Sachen längstens für die Dauer von 10 Tagen ersetzt.
Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten
Im Comfort-Schutz sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Reparaturkosten an behindertengerechten Einbauten mitversichert. Das gilt für gemietete oder in Sondereigentum befindliche Wohnungen und Einfamilienhäuser, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Kosten für Miet- / Ersatzgeräte
Wurden infolge eines Versicherungsfalles Haushaltsgeräte beschädigt oder zerstört oder sind sie abhandengekommen und ist eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich, so sind im Comfort-Schutz die tatsächlich entstandenen Kosten für vergleichbare Mietgeräte gedeckt.
Haushaltsgeräte im Sinne dieser Bestimmungen sind:
- Waschmaschine
- Wäschetrockner
- Kühlschrank
- Gefrierschrank oder -truhe
- Herd / Ofen
- Geschirrspülmaschine
Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise
Der Versicherer ersetzt im Comfort-Schutz Fahrt- und Flugmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs- oder Dienstreise abbricht und an den Schadenort reist.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Comfort-Schutz auf 3.000,- EURO begrenzt.
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000,- EURO übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat oder beruflich veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von 6 Wochen.
Fahrt- und Flugmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs- / Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Reise an den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten.
Umzugskosten
Ersetzt werden angefallene Kosten für einen nach einem ersatzpflichtigen Schaden notwendigen Umzug, weil ein Totalschaden an der versicherten Wohnung eingetreten ist oder weil die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Sachverständigenkosten
Bei einer Schadenhöhe von über 5.000,- EURO werden dem Versicherungsnehmer bei Einleitung eines Sachverständigenverfahrens die Sachverständigenkosten im Comfort-Schutz ersetzt.
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Kostenpauschale
Ab einer Gesamtentschädigung je Versicherungsfall in Höhe von 2.500,- EURO kann im Comfort-Schutz eine pauschale Leistung in Höhe von 50,- EURO für persönliche Auslagen beantragt werden.
Hotelkosten
Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung sind im Comfort-Schutz bis 12 Monate versichert, sofern die ansonsten ständig bewohnte Wohnung aufgrund des versicherten Hausratschadens unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Ausgeschlossen sind Nebenkosten, wie z. B. Frühstück und Telefon. Die Entschädigung ist auf 100,- EURO pro Tag begrenzt.
Erweiterte Lagerkosten
Lagerkosten sind längstens für die Dauer von 12 Monaten versichert.
Kosten für Leitungswasser und Gas infolge Rohrbruch
Bei einem versicherten Rohrbruch leistet der Versicherer auch für die dadurch entstandenen Kosten für den Mehrverbrauch an Wasser und Gas. Dieser ergibt sich aus dem Vergleich mit mindestens drei aufeinander folgenden Rechnungen des Wasser- bzw. Energieversorgungsunternehmens vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Einschluss von Tierarztkosten
Haustierunterbringungs- oder Tierarztkosten, die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden, sind im Comfort-Schutz bis 2 % der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Nutztiere und exotische Tiere.
Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere
Im Comfort-Schutz sind Schäden am Hausrat auch dann versichert, wenn diese durch wild lebende Tiere, die zum Schalenwild sowie Federwild gemäß Bundesjagdgesetz (BJagdG) zählen, innerhalb des Versicherungsortes beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
Aufgrund eines solchen Ereignisses werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Reinigung ersetzt.
Ausgeschlossen bleiben Schäden durch Wildtiere an versicherten Sachen auf Balkonen und Terrassen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf max. 5.000,- EURO begrenzt.
Kinderbetreuung im Notfall
Im Comfort-Schutz werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für eine Kinderbetreuung ersetzt, wenn diese nach einem versicherten Schaden erforderlich war.
Voraussetzung für die Erstattung der Kosten ist, dass die Schadensumme voraussichtlich eine Höhe von 2.500,- EURO übersteigt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250,- EURO begrenzt.
Psychologische Betreuung nach Einbruch, Raub, Brand
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass während der Wirksamkeit dieser Versicherung ein leistungspflichtiger Brandschaden, ein Einbruchdiebstahlschaden oder ein Raub eingetreten ist und der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person dadurch eine psychische Schädigung erlitten hat.
Die Kosten für das Erstgespräch bei einem Psychologen / Psychotherapeuten werden ersetzt, wenn die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person eine Erstattung ablehnt und dieser Psychologe / Psychotherapeut bescheinigt, dass diese Maßnahme hierfür geeignet ist. Die Behandlung muss innerhalb von 6 Monaten nach dem versicherten Ereignis beginnen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500,- EURO begrenzt.
Mehrkosten durch Technologiefortschritt
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung versicherter Sachen, wenn deren Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Art und Güte möglichst nahe kommt.
Was bedeutet das konkret?
Der Comfort-Schutz übernimmt zahlreiche Zusatzkosten, die im Zusammenhang mit einem Hausratschaden entstehen können. Dazu gehören etwa behelfsmäßige Reparaturen, Bewachung, Miet-Ersatzgeräte, Rückreisekosten bei Urlaubsabbruch, Hotel- und Umzugskosten sowie Sachverständigen- und Lagerkosten. Zusätzlich sind Tierarztkosten, Kinderbetreuung im Notfall, psychologische Betreuung nach Einbruch, Raub oder Brand und Mehrkosten durch Technologiefortschritt abgedeckt. Für viele dieser Leistungen gelten eigene Höchstbeträge, Zeiträume oder Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Wie lange werden Hotelkosten übernommen, wenn die Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar ist?
Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung sind im Comfort-Schutz bis zu 12 Monate versichert, wenn die ständig bewohnte Wohnung durch den Hausratschaden unbewohnbar wurde und die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Entschädigung ist auf 100 EURO pro Tag begrenzt, Nebenkosten wie Frühstück und Telefon sind ausgeschlossen.
Werden Rückreisekosten erstattet, wenn ich meinen Urlaub wegen eines Schadens abbreche?
Ja, der Versicherer ersetzt Fahrt- und Flugmehrkosten, wenn Sie wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig Ihre Urlaubs- oder Dienstreise abbrechen und an den Schadenort reisen. Erheblich ist der Fall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EURO übersteigt und Ihre Anwesenheit nötig ist. Die Entschädigung ist auf 3.000 EURO je Versicherungsfall begrenzt.
Sind Tierarztkosten nach einem Schaden mitversichert?
Haustierunterbringungs- oder Tierarztkosten, die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden, sind im Comfort-Schutz bis 2 % der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Nutztiere und exotische Tiere sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Übernimmt die Versicherung die Kosten für psychologische Betreuung nach einem Einbruch?
Ja, die Kosten für das Erstgespräch bei einem Psychologen oder Psychotherapeuten werden ersetzt, wenn nach einem leistungspflichtigen Brand-, Einbruchdiebstahl- oder Raubschaden eine psychische Schädigung eintritt und die Krankenkasse eine Erstattung ablehnt. Die Behandlung muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Ereignis beginnen; die Entschädigung ist auf 500 EURO je Versicherungsfall begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024