Bei der Ammerländer Versicherung VVaG erweitert der Schutz der Hausratversicherung den Versicherungsschutz rund um Versicherungsort und Außenversicherung: Dauerhaft außerhalb der Wohnung genutzte Sportgeräte wie Fahrräder sind bis 3.000 Euro mitversichert, Hausrat in einer außerhalb gelegenen Garage bis 5.000 Euro. Zusätzlich sind Wohngemeinschaften, beruflich genutzte Sachen, eine Pendlerwohnung ab 50 Kilometer Entfernung, eingelagerter Hausrat für längstens zwölf Monate sowie der Schutz bei Umzug für bis zu 90 Tage geregelt.
Die Entschädigungshöhe ist im Comfort-Schutz auf 50 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Die geltenden Entschädigungsgrenzen werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert.
Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Außenversicherung für Sportgeräte
Im Comfort-Schutz sind Sportgeräte, die nicht gesondert versicherbar sind (zum Beispiel Fahrräder) und sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden, bis maximal 3.000,- Euro mitversichert.
Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstücks
Als Versicherungsort gilt auch die ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzte Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks, aber innerhalb derselben oder einer direkt angrenzenden Gemeinde befindet. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wertsachen.
Die Entschädigung im Comfort-Schutz ist je Versicherungsfall auf maximal 5.000,- Euro begrenzt.
Hausrat in Wohngemeinschaften
Mitversichert ist der Hausrat aller Bewohner einer Wohngemeinschaft sowie der Hausrat von Untermietern innerhalb der versicherten Wohnung, sofern die gesamte Wohnfläche der versicherten Wohnung angezeigt wurde.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass alle in der Wohnung lebenden Personen zum Schadenzeitpunkt behördlich in der versicherten Wohnung gemeldet sind.
Kein Versicherungsschutz besteht für möbliert untervermietete Zimmer und Wohnungen.
Sämtliche vertragliche Obliegenheiten gelten auch für die in der Wohnung lebenden und dort behördlich gemeldeten Personen. Bei der Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Alle beruflich genutzten Sachen in reinen Arbeitszimmern
Mitversichert sind im Comfort-Schutz sämtliche Sachen in versicherten Räumen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, sofern darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung)
Versicherungsschutz besteht im Comfort-Schutz für Hausrat, der sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pendlerwohnung) befindet. Die Pendlerwohnung wird durch den Versicherungsnehmer oder einen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt und liegt innerhalb Deutschlands.
Die Pendlerwohnung am Ort der Arbeitsstätte muss mindestens 50 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt liegen.
Für Wertsachen besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von maximal 500,- Euro.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der vereinbarten Versicherungssumme, maximal 5.000,- Euro, begrenzt.
Eingelagerter Hausrat
Versicherungsschutz besteht im Comfort-Schutz für eingelagerten Hausrat in Lagerhäusern, Speditionen und vergleichbaren Einrichtungen, wenn die Gebäude die Voraussetzungen der BAK I, II oder III erfüllen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich längstens auf einen Zeitraum von 12 Monaten.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Wertsachen. Elektronische Geräte sind zum Zeitwert versichert.
Versicherungsschutz bei Umzug
Im Comfort-Schutz erlischt der Versicherungsschutz bei Umzug in der bisherigen Wohnung spätestens nach 90 Tagen.
Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung
Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort ist nicht anzeigepflichtig, obwohl sich daraus eine Gefahrerhöhung ergeben kann.
Was bedeutet das konkret?
Der Comfort-Schutz weitet den Hausratschutz über die eigentliche Wohnung hinaus aus. So sind zum Beispiel dauerhaft draußen genutzte Sportgeräte, Hausrat in einer nahe gelegenen Garage, der Hausrat von Mitbewohnern in einer Wohngemeinschaft, beruflich genutzte Sachen, eine Pendlerwohnung sowie eingelagerter Hausrat mitversichert – jeweils mit eigenen Höchstbeträgen und Voraussetzungen. Außerdem gelten Sonderregeln für den Schutz nach einem Umzug und dafür, dass ein Gerüst am Versicherungsort nicht gemeldet werden muss.
Häufige Fragen
Sind Fahrräder mitversichert, wenn sie dauerhaft außerhalb der Wohnung stehen?
Ja. Im Comfort-Schutz sind Sportgeräte, die nicht gesondert versicherbar sind – zum Beispiel Fahrräder – und sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden, bis maximal 3.000,- Euro mitversichert.
Ist mein Hausrat in einer Garage außerhalb des Grundstücks geschützt?
Ja, wenn Sie die Garage ausschließlich selbst nutzen und sie in derselben oder einer direkt angrenzenden Gemeinde liegt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 5.000,- Euro begrenzt. Wertsachen sind ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Pendlerwohnung?
Die Pendlerwohnung muss innerhalb Deutschlands liegen, vom Versicherungsnehmer oder dem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt werden und mindestens 50 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt sein. Die Entschädigung ist auf 5 % der Versicherungssumme, maximal 5.000,- Euro, begrenzt, für Wertsachen bis 500,- Euro.
Wie lange bleibt eingelagerter Hausrat versichert?
Der Versicherungsschutz für eingelagerten Hausrat in Lagerhäusern, Speditionen und vergleichbaren Einrichtungen gilt längstens für 12 Monate. Wertsachen sind ausgeschlossen, elektronische Geräte sind zum Zeitwert versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024