Bei der Ammerländer Versicherung VVaG sind im Schutz der Hausratversicherung auch Hausratgegenstände mitversichert, die durch einen Unfall mit einem Transportmittel wie Bus, Pkw, Bahn, Schiff oder Flugzeug beschädigt werden – bis zu 2 % der vereinbarten Versicherungssumme, wenn das Transportmittel selbst beim Unfall beschädigt oder zerstört wurde. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Sachen ordnungsgemäß verstaut und gesichert sind und der Unfall der Polizei gemeldet wird.
Im Comfort-Schutz sind Hausratgegenstände zusätzlich gegen Beschädigungen durch einen Unfall mit einem Transportmittel mitversichert. Die Höchstentschädigungsgrenze beträgt 2 % der vereinbarten Versicherungssumme. Voraussetzung ist, dass das Transportmittel bei dem Unfall selbst durch ein plötzliches, von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis beschädigt oder zerstört wurde.
Als Transportmittel gelten Bus, Pkw (außer Wohnwagen und Wohnmobile), Bahn, Schiff und Flugzeug.
Der Versicherungsnehmer oder eine im versicherten Haushalt lebende Person hat die zu transportierenden Sachen ordnungsgemäß zu verstauen, sachgemäß zu laden und zu sichern.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:
- Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden
- versicherte Sachen, die auf dem Dach von Kraftfahrzeugen transportiert werden
Der Unfall ist der zuständigen Polizeidienststelle zu melden.
Was bedeutet das konkret?
Werden Hausratgegenstände beim Transport in einem Fahrzeug beschädigt, springt der Comfort-Schutz ein – allerdings nur, wenn das Transportmittel bei dem Unfall selbst durch ein plötzliches, von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis beschädigt oder zerstört wurde. Erstattet werden höchstens 2 % der vereinbarten Versicherungssumme. Die Sachen müssen ordnungsgemäß verstaut und gesichert sein, und der Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sowie auf dem Dach transportierte Sachen sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Transportschäden am Hausrat mitversichert?
Die Höchstentschädigungsgrenze beträgt 2 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Welche Transportmittel sind erfasst?
Als Transportmittel gelten Bus, Pkw (außer Wohnwagen und Wohnmobile), Bahn, Schiff und Flugzeug.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Ausgenommen sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sowie versicherte Sachen, die auf dem Dach von Kraftfahrzeugen transportiert werden.
Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer beim Transport?
Die zu transportierenden Sachen müssen ordnungsgemäß verstaut, sachgemäß geladen und gesichert werden. Zudem ist der Unfall der zuständigen Polizeidienststelle zu melden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024