Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG verzichtet der Versicherer im Schutz darauf, dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen und deshalb die Leistung zu kürzen. Wer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, erhält damit dennoch die volle Entschädigung – allerdings gilt dieser Verzicht nicht bei Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen, für die eigene Haftungsregeln bestehen.
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und auf eine daraus resultierende Leistungskürzung.
Der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen. Dort gelten jeweils eigene Haftungsregelungen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, muss beim Comfort-Schutz keine Kürzung der Entschädigung befürchten – der Versicherer verzichtet auf diesen Einwand. Dieser Verzicht greift jedoch nicht in allen Fällen: Bei Obliegenheitsverletzungen und bei Gefahrerhöhungen bleiben die dafür vorgesehenen eigenen Haftungsregelungen bestehen.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn ich einen Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Nein, der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und auf eine daraus resultierende Leistungskürzung.
Gilt der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit auch bei Obliegenheitsverletzungen?
Nein, der Verzicht bezieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen. Dort gelten eigene Haftungsregelungen.
Was passiert bei einer Gefahrerhöhung?
Bei Gefahrerhöhungen greift der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit nicht. Es gelten die dafür vorgesehenen eigenen Haftungsregelungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024