Die Ammerländer Versicherung VVaG erweitert im Schutz ihrer Hausratversicherung den Diebstahlschutz deutlich: Versichert sind unter anderem Fahrräder und E-Bikes, Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen und Dachboxen, Kraftfahrzeug-Zubehör wie nicht montierte Reifen, einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Waschmaschinen, Skulpturen, Kinderspielgeräten, Gehhilfen und Kinderwagen sowie Diebstahl am eitsplatz, im Krankenhaus, in Schiffskabinen und aus Gepäckstücken auf Fernreisen – jeweils mit eigenen Entschädigungsgrenzen und Obliegenheiten.
Leistungsversprechen und Definitionen
Für Fahrräder – auch Elektrofahrräder (sogenannte E-Bikes / Pedelecs), für die keine Versicherungspflicht besteht – sowie für Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Diebstahl. Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz, wenn diese zusammen mit dem Fahrrad abhandengekommen sind.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad und den Fahrradanhänger durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt.
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall
- Der Versicherungsnehmer hat im Schadenfall Kaufbelege sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der entwendeten Fahrräder / Fahrradanhänger vorzulegen, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur dann verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad / der Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten nach Nr. 2 und Nr. 3 b), so ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für Hausrat begrenzt. Die Höchstentschädigung beträgt 10.000,- Euro.
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und Dachboxen
Ein Diebstahl aus verschlossenen Behältnissen außerhalb von Gebäuden liegt vor, wenn der Dieb den verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges oder -anhängers oder eine auf dem Kraftfahrzeug montierte verschlossene Dachbox, in dem oder der sich versicherte Sachen befinden, aufbricht oder öffnet – und zwar mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel), oder mittels anderer Werkzeuge. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind. Ausgeschlossen bleibt der Diebstahl aus Wohnwagen und Wohnmobilen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Behältnisse fest umschlossen sind. Planen, Persenninge oder Ähnliches gelten nicht als feste Umschließung.
Keine Entschädigung wird für Wertsachen geleistet.
Die Entschädigung ist je Schadenfall im Comfort-Schutz auf maximal 3.000,- Euro begrenzt.
Mitversicherung von Kraftfahrzeug-Zubehör
Im Comfort-Schutz besteht Versicherungsschutz für Schäden an nicht am Fahrzeug montierten Winter- / Sommerreifen inklusive der Felgen bei Einbruchdiebstahl und Brand. Das Gleiche gilt für nicht montierte Kindersitze und Dachboxen.
Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit keine Leistung aus anderen Versicherungsverträgen erlangt werden kann und der Schaden am Versicherungsort eingetreten ist. Als Versicherungsort gilt auch die Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks, aber innerhalb des Wohnortes befindet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000,- Euro begrenzt.
Einfacher Diebstahl
Der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Grills, Gartenmöbeln und Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Rasenmährobotern ist im Comfort-Schutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren oder sich auf dem umfriedeten Grundstück befanden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Einfacher Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern
Der einfache Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern ist im Comfort-Schutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren.
Einfacher Diebstahl von fest verankerten Skulpturen
Der einfache Diebstahl von fest verankerten Skulpturen ist im Comfort-Schutz bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert, wenn sich diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem umfriedeten Grundstück befanden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Comfort-Schutz auf 2 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Einfacher Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten
Der einfache Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten ist im Comfort-Schutz auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert.
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn eine gewerbliche und/oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Einfacher Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten
Der einfache Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten ist im Comfort-Schutz mitversichert, wenn diese sich nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem umfriedeten Grundstück befanden, auf dem die versicherte Wohnung liegt. Fahrräder gelten nicht als Kinderspiel- und Sportgeräte im Sinne der Klausel.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Einfacher Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen und Kinderwagen
Im Comfort-Schutz ist der einfache Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen, Kinderwagen und deren Zubehör mitversichert.
Lose mit dem Kinderwagen oder dem Rollstuhl verbundene oder regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind.
Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und – sofern vorhanden – die Rahmen- oder sonstige Identifikationsnummer oder das Kennzeichen zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweist.
Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt
Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken (Koffer) und deren Inhalt auf Fernreisen (außerhalb Europas) ist im Comfort-Schutz bis 1 % der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Nicht versichert sind Wertsachen, Mobiltelefone, elektronische Geräte, Organizer, Computer sowie der Inhalt von Handtaschen oder Tragetaschen.
Bei der Entschädigung gilt eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 100,- Euro je Schadenfall.
Diebstahl versicherter Sachen im Krankenhaus / bei Kuraufenthalt / während Kurzzeitpflege
Der Versicherer leistet im Comfort-Schutz auch Entschädigung für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen bei stationärem Krankenhausaufenthalt / Kuraufenthalt / Pflegeaufenthalt (Kurzzeitpflege bis maximal 3 Monate) des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Comfort-Schutz auf die vereinbarte Versicherungssumme, für Bargeld auf maximal 500,- Euro begrenzt.
Diebstahl am Arbeitsplatz
Im Comfort-Schutz ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während der Geschäftszeiten mitversichert.
Versicherungsschutz besteht außerdem bei Einbruchdiebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Die Entschädigung ist auf 3 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und -jahr begrenzt. Keine Entschädigung wird für Wertsachen geleistet. Elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte) werden zum Zeitwert entschädigt.
Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte Räume
Als Einbruch gilt auch, wenn in das Gebäude, in dem sich der versicherte Hausrat befindet, in einen nicht versicherten Raum eingebrochen wird und der Dieb von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt. Hierbei ist es unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Einbruchdiebstahl in Schiffskabinen / Schlafwagenabteilen
Einbruchdiebstahl ist im Comfort-Schutz auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert.
Wertsachen, Bargeld, Kreditkarten und elektronische Geräte wie zum Beispiel Handys, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer werden bis 1.000,- Euro entschädigt.
Die Entschädigung ist im Comfort-Schutz auf 5 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Comfort-Schutz erweitert den Diebstahlschutz der Hausratversicherung auf viele zusätzliche Situationen und Gegenstände. Dazu zählen etwa Fahrräder und E-Bikes, Diebstahl aus verschlossenen Autos und Dachboxen, nicht montiertes Kfz-Zubehör sowie einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Waschmaschinen, Skulpturen, Kinderspielgeräten, Gehhilfen und Kinderwagen. Auch Diebstahl auf Fernreisen aus Gepäck, im Krankenhaus, am Arbeitsplatz sowie in Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen ist eingeschlossen. Für die meisten dieser Bereiche gelten eigene Höchstsummen, Prozentgrenzen oder Selbstbeteiligungen, und teils müssen bestimmte Nachweise oder Sicherungen erfüllt werden.
Häufige Fragen
Sind auch E-Bikes und Pedelecs gegen Diebstahl mitversichert?
Ja, der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Fahrräder – auch Elektrofahrräder (E-Bikes / Pedelecs) ohne Versicherungspflicht – sowie auf Fahrradanhänger. Lose verbundene und regelmäßig dem Gebrauch dienende Sachen sind mitversichert, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhandengekommen sind.
Was muss ich beim Fahrraddiebstahl beachten, um Leistungen zu erhalten?
Das Fahrrad und der Fahrradanhänger müssen mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert sein, wenn sie nicht zur Fortbewegung genutzt werden. Im Schadenfall sind Kaufbelege und Unterlagen zu Hersteller, Marke und Rahmennummer vorzulegen. Zudem ist der Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und nachzuweisen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen nach Anzeige wieder herbeigeschafft wurde.
Bis zu welchem Betrag zahlt die Versicherung bei Diebstahl aus dem Auto?
Bei Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen, -anhängern oder Dachboxen ist die Entschädigung im Comfort-Schutz je Schadenfall auf maximal 3.000,- Euro begrenzt. Wertsachen werden hierfür nicht ersetzt, und Diebstahl aus Wohnwagen und Wohnmobilen ist ausgeschlossen.
Ist Diebstahl am Arbeitsplatz abgedeckt?
Ja. Im Comfort-Schutz sind einfacher Diebstahl während der Geschäftszeiten sowie Einbruchdiebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz innerhalb Deutschlands mitversichert. Die Entschädigung ist auf 3 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und -jahr begrenzt; elektronische Kleingeräte werden zum Zeitwert ersetzt, Wertsachen nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024