Wer mit einer Entscheidung der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung unzufrieden ist, kann sich an den Versicherungsombudsmann als kostenfreie Schlichtungsstelle für Verbraucher, an die BaFin als Aufsichtsbehörde, an das interne Beschwerdemanagement in Westerstede oder an die Gerichte wenden.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie wie folgt:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese wie folgt:
- Ammerländer Versicherung VVaG
- – Beschwerdemanagement –
- Bahnhofstr. 8
- 26655 Westerstede
- E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit einer Entscheidung oder dem Verlauf einer Verhandlung unzufrieden, stehen Ihnen mehrere Beschwerdewege offen. Als Verbraucher können Sie den Versicherungsombudsmann anrufen, der als unabhängige Schlichtungsstelle kostenfrei arbeitet. Zusätzlich können Sie sich an die BaFin als Aufsichtsbehörde wenden, wobei diese keine Streitfälle verbindlich entscheidet. Außerdem bleibt der Rechtsweg offen, und Sie können sich jederzeit an das interne Beschwerdemanagement des Versicherers wenden.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit einer Entscheidung nicht einverstanden bin?
Ihnen stehen mehrere Beschwerdemöglichkeiten offen: der Versicherungsombudsmann, die Versicherungsaufsicht (BaFin), der Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers.
Kostet die Schlichtung beim Versicherungsombudsmann etwas?
Nein. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie ist die zuständige Aufsichtsbehörde, an die Sie sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung wenden können.
Kann ich mich auch direkt an die Ammerländer Versicherung wenden?
Ja. Unabhängig von den anderen Wegen können Sie sich jederzeit an die interne Beschwerdestelle wenden – das Beschwerdemanagement der Ammerländer Versicherung VVaG in Westerstede, auch per E-Mail.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024