Bei der Ammerländer Versicherung VVaG und ihrer Hausratversicherung können Sie Klagen aus dem Versicherungsvertrag außer an den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch an dem Gericht erheben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung wohnen. Handelt es sich um eine betriebliche Versicherung, kommt zusätzlich das Gericht am Sitz des Gewerbebetriebes in Betracht; Klagen gegen den Versicherungsnehmer richten sich dagegen ausschließlich nach dessen Wohnsitz.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Hat er keinen Wohnsitz, gilt der Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts.
Handelt es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Klagen gegen Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Hat er keinen Wohnsitz, gilt der Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts.
Handelt es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Wollen Sie als Versicherungsnehmer klagen, können Sie das an mehreren Orten tun: an den gesetzlich vorgesehenen Gerichten und zusätzlich an dem Gericht Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalts. Klagt umgekehrt der Versicherer gegen Sie, ist ausschließlich das Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständig. Bei betrieblichen Versicherungen kann jeweils auch das Gericht am Sitz oder an der Niederlassung des Gewerbebetriebes gewählt werden.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer eine Klage aus dem Vertrag einreichen?
Neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch bei dem Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, falls nicht vorhanden, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Welches Gericht ist zuständig, wenn gegen mich als Versicherungsnehmer geklagt wird?
Ausschließlich das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, falls nicht vorhanden, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das gilt für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung.
Gibt es bei betrieblichen Versicherungen einen zusätzlichen Gerichtsstand?
Ja. Bei einer betrieblichen Versicherung kann sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer seine Ansprüche zusätzlich bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024