Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG gelten für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Urkunden, Pelze und Antiquitäten besondere Entschädigungsgrenzen: Insgesamt sind je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme vorgesehen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wer die Sachen außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschranks aufbewahrt, muss mit niedrigeren Grenzen rechnen – etwa nur 2 Prozent für Bargeld und 10 Prozent für Schmuck.
Versicherte Wertsachen
Als Wertsachen gelten:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte);
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht unter dem vorherigen Punkt genannte Sachen aus Silber;
- Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die
- durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind und
- als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- 2 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt –, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
- 3 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
- 10 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, höchstens auf den vereinbarten Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Urkunden, Pelze, Kunstgegenstände und Antiquitäten gilt eine gesonderte Entschädigungsgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall, falls nichts anderes vereinbart wurde. Werden Wertsachen nicht in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, sinken die Grenzen zusätzlich – zum Beispiel auf 2 Prozent für Bargeld, 3 Prozent für Urkunden und Wertpapiere sowie 10 Prozent für Schmuck und Sachen aus Gold und Platin. Als Wertschutzschrank zählt nur ein von einer qualifizierten Prüfstelle anerkanntes Behältnis mit mindestens 200 kg Gewicht oder ein fachmännisch verankerter bzw. eingemauerter Schrank.
Häufige Fragen
Was zählt in der Hausratversicherung überhaupt als Wertsache?
Dazu gehören Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie Sachen aus Gold und Platin, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände, Sachen aus Silber sowie Antiquitäten über 100 Jahre – allerdings ohne Möbelstücke.
Wie hoch ist die Entschädigung für Wertsachen maximal?
Für Wertsachen gilt eine besondere Entschädigungsgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Welche Grenzen gelten, wenn Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Dann ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 2 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und Geldkartenbeträge, auf 3 Prozent für Urkunden und Wertpapiere und auf 10 Prozent für Schmuck sowie Sachen aus Gold und Platin begrenzt – jeweils höchstens bis zum vereinbarten Betrag.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Er muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein. Als freistehender Schrank braucht er mindestens 200 kg Gewicht; bei geringerem Gewicht muss er nach Herstellervorschrift fachmännisch verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein (Einmauerschrank).
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024