Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG bildet der Versicherungswert die Grundlage jeder Entschädigung: In der Regel gilt der Neuwert, also der Wiederbeschaffungspreis gleichwertiger Sachen. Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem vereinbarten Betrag pro Quadratmeter mal Wohnfläche, erhöht sich um 10 Prozent Vorsorge und passt sich jährlich an den Preisindex an. Unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
- Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
- Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
- Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
- Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
Versicherungssumme
- Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung. Die Versicherungssumme wird angepasst.
- Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen.
- Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Voraussetzungen: Der Versicherer nimmt bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht), wenn
- bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und
- die vereinbarte Versicherungssumme den vom Versicherer für die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichtes vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche, nicht unterschreitet
- und nicht ein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht.
Wohnungswechsel: Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über, wenn die genannten Voraussetzungen für die neue Wohnung vorliegen. Bei einer Vergrößerung der Wohnfläche der neuen Wohnung gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpassung des Vertrages an die tatsächlichen Quadratmeter der versicherten Wohnung, längstens jedoch bis zu zwei Monaten nach Umzugsbeginn.
Widerspruch gegen Anpassung der Versicherungssumme: Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht entfällt, wenn der Versicherungsnehmer der Anpassung der Versicherungssumme widerspricht und der für den Unterversicherungsverzicht vom Versicherer zum Zeitpunkt des Widerspruchs vorgegebene Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche unterschritten wird. Dies hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) mitzuteilen.
Kündigung: Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch eine Erklärung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Anpassung von Versicherungssumme und Prämie
- Der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Der neue Betrag pro Quadratmeter bzw. die neue Versicherungssumme wird auf den nächsten vollen EURO aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekanntgegeben.
- Die Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
- Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. Bei Unterschreiten des vom Versicherer vorgegebenen Betrages pro Quadratmeter entfällt gleichzeitig der Unterversicherungsverzicht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert ist die Basis dafür, wie viel im Schadenfall gezahlt wird – meist der Neuwert, bei nicht mehr nutzbaren Sachen dagegen der erzielbare Verkaufspreis. Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem vereinbarten Betrag je Quadratmeter mal der Wohnfläche und erhöht sich um 10 Prozent Vorsorge. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung. Versicherungssumme und Prämie werden jedes Jahr an die Preisentwicklung angepasst, wobei der Versicherungsnehmer widersprechen kann.
Häufige Fragen
Was zählt als Versicherungswert für meinen Hausrat?
Der Versicherungswert ist grundsätzlich der Neuwert, also der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Bei Kunstgegenständen und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungspreis gleichartiger Sachen. Sind Sachen im Haushalt nicht mehr zu gebrauchen, gilt der erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
Wie wird die Versicherungssumme berechnet?
Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche. Zusätzlich erhöht sie sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Wann verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung?
Der Unterversicherungsverzicht gilt, wenn die Wohnfläche bei Eintritt des Versicherungsfalles der im Versicherungsschein genannten Fläche entspricht, die vereinbarte Versicherungssumme den vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter mal Wohnfläche nicht unterschreitet und kein weiterer Hausratvertrag für denselben Ort ohne Unterversicherungsverzicht besteht.
Kann ich der jährlichen Anpassung der Versicherungssumme widersprechen?
Ja. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme können Sie in Textform widersprechen; die rechtzeitige Absendung genügt. Dann wird die Anpassung nicht wirksam. Wird dabei der vorgegebene Betrag pro Quadratmeter unterschritten, entfällt gleichzeitig der Unterversicherungsverzicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024