Nach einem Versicherungsfall in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG darf sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugehen – je nachdem, wer kündigt, gelten unterschiedliche Zeitpunkte für die Wirksamkeit.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, dürfen beide Seiten – Versicherungsnehmer und Versicherer – den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung bei der anderen Partei ankommen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung sofort wirksam oder auf Wunsch später, längstens bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, wird seine Kündigung erst einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen, also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Schaden erklärt werden?
Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein und ist in Textform, etwa per E-Mail oder Brief, zu erklären.
Wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Die Kündigung wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Man kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann greift eine Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024