Wie lange ein Hausratvertrag bei der Ammerländer Versicherung VVaG läuft und wann er endet, richtet sich nach der im Versicherungsschein genannten Dauer: Bei mindestens einem Jahr verlängert er sich stillschweigend um je ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Text klärt außerdem Kündigungsrechte bei mehrjährigen Verträgen, das automatische Ende kurzer Verträge und was gilt, wenn das versicherte Interesse etwa durch Pflegeheimaufnahme, Aufgabe einer Ferienwohnung oder Tod wegfällt.
Der Vertrag wird für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das gilt nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Möglich ist die Kündigung zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten.
Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates:
- nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung;
- nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung. Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Bei Tod des Versicherungsnehmers endet das Versicherungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung Kenntnis erlangt. Es endet spätestens zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Etwas anderes gilt, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft für die im Versicherungsschein genannte Zeit. Beträgt die Dauer mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um je ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Läuft der Vertrag länger als drei Jahre, kann der Versicherungsnehmer ihn zum Ende des dritten oder jedes weiteren Jahres mit drei Monaten Frist beenden; kurze Verträge unter einem Jahr enden von selbst. Fällt das versicherte Interesse weg – etwa durch Pflegeheimaufnahme, Aufgabe einer Ferienwohnung oder Tod des Versicherungsnehmers – endet der Vertrag zu bestimmten, festgelegten Zeitpunkten.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Hausratvertrag automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung einer Vertragspartei zugegangen ist.
Kann ich einen Vertrag mit langer Laufzeit vorzeitig kündigen?
Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes folgenden Jahres kündigen. Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich in ein Pflegeheim ziehe?
Die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates nach Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung gilt als Wegfall des versicherten Interesses. Der Vertrag endet zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Endet die Versicherung beim Tod des Versicherungsnehmers?
Bei Tod des Versicherungsnehmers endet das Versicherungsverhältnis, sobald der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung Kenntnis erlangt, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod. Etwas anderes gilt, wenn bis dahin ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024