Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG beginnt der Versicherungsschutz grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – vorausgesetzt, die erste oder einmalige Prämie wird rechtzeitig gezahlt. Wer nicht unverzüglich zahlt, verschiebt den Beginn des Schutzes, und der Versicherer kann bei Zahlungsverzug sogar vom Vertrag zurücktreten.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Vorbehalten bleiben dabei die nachfolgenden Regelungen zur Fälligkeit und zum Rücktrittsrecht.
Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Ist eine Prämienzahlung in Raten vereinbart, gilt die erste Rate als erste Prämie.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift ab dem im Versicherungsschein genannten Termin, allerdings nur, wenn die erste oder einmalige Prämie unverzüglich bezahlt wird. Zahlt man zu spät, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der tatsächlichen Zahlung. Bleibt die Zahlung ganz aus, darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten – es sei denn, der Versicherungsnehmer trägt keine Schuld an der Nichtzahlung.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich versichert, wenn ich die erste Prämie zu spät zahle?
In diesem Fall beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung tatsächlich bewirkt worden ist – nicht schon zum im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt.
Wann muss ich die erste oder einmalige Prämie bezahlen?
Sie ist unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der Beginn vor dem Vertragsschluss, ist unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von Vereinbarungen ab, gilt eine Frist von frühestens einem Monat nach Zugang des Versicherungsscheins.
Kann der Versicherer den Vertrag beenden, wenn ich die erste Prämie nicht zahle?
Ja, bei Zahlungsverzug kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Ausgeschlossen ist der Rücktritt aber, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was gilt bei Ratenzahlung als erste Prämie?
Ist eine Zahlung in Raten vereinbart, gilt die erste Rate als erste Prämie.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024