Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG gelten bei vereinbarter Ratenzahlung die noch ausstehenden Raten bis zu ihrem jeweiligen Zahlungstermin als gestundet – doch geraten Sie mit einer Rate in Verzug oder wird eine Entschädigung fällig, werden alle offenen Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort zur Zahlung fällig.
Ist eine Ratenzahlung vereinbart, gelten die noch ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet.
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden jedoch sofort fällig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Der Versicherungsnehmer gerät mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug.
- Eine Entschädigung wird fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Beitrag in Raten zahlen, müssen Sie die einzelnen Raten erst zu den jeweils vereinbarten Terminen zahlen; bis dahin sind sie gestundet. Kommt es aber dazu, dass Sie mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug geraten, oder wird eine Entschädigung fällig, dann werden alle noch offenen Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort auf einmal fällig.
Häufige Fragen
Wann muss ich die einzelnen Raten bei vereinbarter Ratenzahlung zahlen?
Die ausstehenden Raten gelten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet, sind also erst zum jeweiligen Termin fällig.
Was passiert, wenn ich mit einer Rate in Verzug gerate?
Geraten Sie mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, werden die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Werden die Raten fällig, wenn eine Entschädigung ausgezahlt wird?
Ja. Sobald eine Entschädigung fällig wird, werden auch die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024