Wann sich der Beitrag in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG ändern kann, hängt vom Verhältnis der gesamten Schadenzahlungen zu den Versicherungssummen ab: Zu Beginn jedes Versicherungsjahres kann der Beitragssatz je 1.000 Euro steigen oder muss sinken. Grundlage ist ein Durchschnitt aus drei von der Aufsichtsbehörde veröffentlichten Jahren, wobei erst ab fünf Prozent Veränderung eine Anpassung greift und bei einer Erhöhung ein Kündigungsrecht besteht.
Die Prämie kann zu Beginn jedes Versicherungsjahres steigen oder sinken. Das gilt auch, soweit die Prämie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist. Grundlage sind die nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes.
Prämienanpassungsklausel
Der Beitrag pro 1.000 Euro (Beitragssatz in Promille) kann zu Beginn jedes Versicherungsjahres erhöht werden oder muss vermindert werden. Das gilt auch, soweit er für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist. Maßgeblich ist, wie sich das Verhältnis von zwei Größen verändert hat:
- die Summe aller Schadenzahlungen aus Hausratversicherungen (ohne Schadenregulierungskosten)
- der Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen der Versicherer
Betrachtet wird die durchschnittliche Veränderung dieses Verhältnisses über die drei maßgebenden Jahre.
Die Berechnung erfolgt anhand der Schadenzahlungen und Hausratversicherungssummen, die die Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlicht hat. Herangezogen werden das vorletzte, drittletzte und viertletzte Kalenderjahr vor Beginn des Versicherungsjahres – jeweils im Verhältnis zum jeweils davor abgelaufenen Kalenderjahr. Dabei werden jeweils die Gesamtbeträge der Hausratversicherungssummen zum 31. Dezember der zu vergleichenden Jahre berücksichtigt.
Aus diesen drei Veränderungssätzen berechnet der Versicherer den maßgebenden Durchschnitt. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle nach dem Komma errechnet und auf einen vollen Prozentsatz abgerundet. Wurde die Grenze von 5 Prozent nicht erreicht, so wird der ermittelte Veränderungssatz in die Berechnung für das folgende Kalenderjahr einbezogen.
Der Beitragssatz verändert sich entsprechend dem ermittelten durchschnittlichen Veränderungssatz. Der geänderte Beitragssatz wird auf zwei Stellen nach dem Komma abgerundet. Er darf den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifbeitragssatz nicht übersteigen. Diese Grenze gilt jedoch nur, wenn sich der Tarifbeitrag auf eine unveränderte Gruppe versicherter Risiken bezieht.
Erhöht der Versicherer den Beitragssatz, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragssatzerhöhung wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag der Hausratversicherung kann sich zu Beginn jedes Versicherungsjahres ändern – er kann steigen oder muss sinken. Entscheidend ist, wie sich das Verhältnis von Schadenzahlungen zu Versicherungssummen im Durchschnitt von drei Jahren entwickelt hat, wobei die Zahlen der Aufsichtsbehörde die Grundlage bilden. Liegt die Veränderung unter 5 Prozent, fließt der Wert erst in die Berechnung des Folgejahres ein. Erhöht sich der Beitragssatz, hat der Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Zu welchem Zeitpunkt kann sich mein Hausratbeitrag ändern?
Der Beitrag kann sich jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres ändern – er kann steigen oder muss sinken. Das gilt auch für Beiträge, die für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart sind.
Wonach richtet sich die Anpassung des Beitragssatzes?
Maßgeblich ist, wie sich das Verhältnis der gesamten Schadenzahlungen aus Hausratversicherungen (ohne Schadenregulierungskosten) zum Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen im Durchschnitt der drei maßgebenden Jahre verändert hat. Grundlage sind von der Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlichte Zahlen des vorletzten, drittletzten und viertletzten Kalenderjahres.
Was passiert, wenn die Veränderung unter 5 Prozent liegt?
Wird die Grenze von 5 Prozent nicht erreicht, findet keine sofortige Anpassung statt. Der ermittelte Veränderungssatz wird stattdessen in die Berechnung für das folgende Kalenderjahr einbezogen.
Kann ich kündigen, wenn der Beitragssatz erhöht wird?
Ja. Bei einer Erhöhung des Beitragssatzes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024