Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG werden nach einem Versicherungsfall auch notwendige Zusatzkosten übernommen – dazu zählen Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten ebenso wie Hotel-, Transport- und Lagerkosten, wenn die Wohnung unbewohnbar oder unbenutzbar geworden ist. Erstattet werden außerdem Schlossänderungen bei abhandengekommenen Schlüsseln, Bewachungskosten, Reparaturen an Gebäude- und Nässeschäden sowie Kosten für provisorische Schutzmaßnahmen.
Versichert sind die infolge des Versicherungsfalles notwendigen Kosten:
Aufräumungskosten
Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Hotelkosten
Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Transport- und Lagerkosten
Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen.
Schlossänderungskosten
Kosten für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Bewachungskosten
Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 72 Stunden.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Kosten für Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
Reparaturkosten für Nässeschäden
Kosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen.
Kosten für provisorische Maßnahmen
Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen sind höchstens bis zum vereinbarten Betrag mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Schaden am Hausrat selbst übernimmt der Versicherer auch bestimmte Folgekosten, die durch einen Versicherungsfall notwendig werden. Dazu gehören zum Beispiel Aufräumen, Umlagern zum Schutz anderer Sachen, eine Hotelunterbringung oder Einlagerung, wenn die Wohnung nicht mehr bewohn- oder benutzbar ist, sowie neue Schlösser, Bewachung und Reparaturen bestimmter Gebäude- und Nässeschäden. Für Hotel-, Lager- und Bewachungskosten gelten zeitliche Höchstgrenzen und teilweise betragliche Begrenzungen.
Häufige Fragen
Werden Hotelkosten übernommen, wenn die Wohnung unbewohnbar ist?
Ja, Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten wie Frühstück oder Telefon werden ersetzt, wenn die ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Erstattet wird bis zur Wiederbewohnbarkeit, längstens 100 Tage, pro Tag höchstens 1 Promille der Versicherungssumme, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Wie lange werden Bewachungskosten erstattet?
Bewachungskosten werden ersetzt, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und die Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Erstattung läuft bis die Schließvorrichtungen oder sonstigen Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für 72 Stunden.
Sind neue Schlösser nach dem Verlust von Schlüsseln versichert?
Ja, Kosten für Schlossänderungen der Wohnung sind versichert, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Werden Transport- und Lagerkosten für den Hausrat ersetzt?
Ja, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Lagerkosten werden bis zur Wiederbenutzbarkeit oder Zumutbarkeit einer Lagerung im benutzbaren Teil ersetzt, längstens für 100 Tage.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024